Saturday, September 4, 2010
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Strafrecht
Die vorläufige Festnahme - Was ist zu beachten?
Beitrag von
Michael Reutter
(Dec 8, 2007)
Die vorläufige Festnahme ist ein Instrument der Ermittlungsbehörden, um einen Beschuldigten vorläufig in Gewahrsam zu nehmen. Die hierzu notwendige Anordnung kann durch die Staatsanwaltschaft und deren Hilfsbeamte (z.B. Polizeibeamte) erfolgen. Die Ingewahrsamnahme darf nur bis zum Ende des auf die Festnahme folgenden Tages dauern, also maximal 48 Stunden....
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Strafrecht
Sind Ausländer im Falle einer Festnahme unverzüglich über ihr Recht auf konsularischen Beistand durch ihr Heimatland aufzuklären?
Beitrag von
Alexander Velten
(Jan 25, 2007)
Das Bundesverfassungsgericht hatte über die Frage zu entscheiden, ob Ausländer im Falle einer Festnahme unverzüglich über ihr Recht auf konsularischen Beistand durch ihr Heimatland aufzuklären sind.Das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 19.09.2006, Az. 2 BvR 2115/01; 2 BvR 2132/01; 2 BvR 348/03) bejaht diese Frage und hob zwei Urteile des BGH aus den...
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Strafrecht
Strafbefehl, was nun ?
Beitrag von
Michael Kohberger
(Oct 8, 2007)
Das Strafbefehlsverfahren bietet dem Straftäter die Möglichkeit, eine Strafe zu akzeptieren, ohne dass es zu einer - ihm möglicherweise peinlichen - Hauptverhandlung kommt.Was ist ein Strafbefehl ? Der Strafbefehl ist eine richterliche Entscheidung, die ohne Hauptverhandlung auf schriftlichen Antrag der Staatsanwaltschaft im Verfahren vor dem Strafrichter und vor dem...
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Strafrecht
Wenn Sie Opfer einer Straftat werden.......
Beitrag von
Christiane Pfeiffer
(Feb 20, 2006)
dann sollten Sie umgehend Strafanzeige erstatten.Darüber hinaus haben Sie, wenn Sie Opfer einer Gewalttat geworden sind, die Möglichkeit sich aktiv am Verfahren als Nebenkläger zu beteiligen. Dies hat für Sie den Vorteil, dass Sie nicht lediglich als Zeuge gehört werden, sondern Sie sind als Verfahrensbeteiligter berechtigt, Anträge zu stellen, Akten einzusehen...
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Strafrecht
Höhe des Tagessatzes beim Strafbefehl
Beitrag von
Thilo Finke
(Jan 11, 2005)
Bisher gab es beim Strafbefehl die oft mißliche Situation, daß die Höhe des Tagessatzes zu hoch angesetzt war. Das Problem bestand darin, daß die Ersparnis, die ein Einspruch gegen den Strafbefehl hätte bringen können, durch die Kosten des Gerichtstermines (in dem über den Einspruch verhandelt wird) mehr als überwogen wurde. Nun gibt es seit ein paar Monaten eine neue Regelung im § 411 StPO:...
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