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| Kann ich meinen Lebensgefährten auf Räumung der gemeinsamen Wohnung verklagen, wenn ich mich von meinem Lebensgefährten getrennt habe und der Mietvertrag nur auf meinen Namen abgeschlossen ist? | ||||||||||
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Nach Aufhebung der nicht ehelichen Lebensgemeinschaft entsteht der Anspruch auf alleinige Besitzeinräumung. Mit Aufhebung der Lebensgemeinschaft ist nämlich auch der Rechtsgrund für das Recht des Lebensgefährten auf Mitbesitz entfallen. Der Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft kann daher aus besonderem Grund aus der bisher gemeinsam bewohnten Wohnung gewiesen werden. Besitzansprüche stehen ihm nach Auflösung der nicht ehelichen Lebensgemeinschaft nicht mehr zu. Die Ansprüche können ggf. in einer Räumungsklage geltend gemacht werden.
Dieser Beitrag wurde am Mar 31, 2004 erstellt
und zuletzt am Mar 31, 2004 aktualisiert.
Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen.
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