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| Aktuelle Änderungen und Rechtsprechung im Wohnraummietrecht | ||||||||||
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Die gemietete und die vermietete Wohnung stehen oft im Mittelpunkt juristischer Auseinandersetzungen. Die widerstreitenden Interessen des Vermieters und des Mieters sind oftmals so groß, daß sich Juristen mit deren Klärung beschäftigen müssen. Ein kurzer Überblick über die Änderungen der vergangenen Monate soll helfen, sich hier zurecht zu finden. Modifikationen wurden in die WohnflächenVO und die BetriebskostenVO eingebracht. Vermieter sollten sich hierüber rechtzeitig informieren. Nach Gerichtsentscheidungen ist im Bereich des Mietvertragsrechts die Anfechtung des Mietvertrags möglich, wenn der Mieter falsch angibt, dass gegen ihn in den letzten 5 Jahren kein Insolvenzverfahren anhängig gewesen ist. Bei der Untervermietung steht der Lebensgefährte einem Dritten im Sinne der §§ 540 Abs.1, 533 BGB gleich und kann daher Untermieter sein. Eine Mietsicherheit kann auch vom Zwangsverwalter zurückgefordert werden. Auf die Mietkaution kann auch schon während des Mietvertrages zurückgegriffen werden, wenn nicht bestrittene oder rechtskräftige Forderungen bestehen. Anschließend kann der Vermieter auch die Wiederauffüllung der Kaution verlangen. Eine Mietminderung ist anhand der Bruttomiete zu berechnen. Müllmanagement kann eine Kostenposition in der Nebenkostenabrechnung sein. Bei der Modernisierung des Fernsehempfangs ist der Vermieter nicht verpflichtet, die Kosten einer digitalen Set-Top-Box zu erstatten. Eine Zustimmung des Ehegatten zu einer Mieterhöhung wirkt sich nicht im Rahmen von § 1357 BGB auf das Mietverhältnis aus, wenn beide Ehegatten Vertragspartner sind. Schadensersatzansprüche kann der Vermieter geltend machen, wenn der Mieter den Wohnungsschlüssel verliert. Wird die Miete trotz eines Minderungsrechts in voller Höhe über einen längeren Zeitraum gezahlt, so bedeutet dies grds. keine Verwirkung des Minderungsrechts. Bei der oftmals streitigen Frage der Schönheitsreparaturen gab es Entscheidungen, die die Unwirksamkeit von Klauseln im Mietvertrag feststellten, wenn dort neben einer Anfangs- oder Endrenovierung auch eine Renovierung nach einem Fristenplan vorgesehen ist.
Dieser Beitrag wurde am Jun 14, 2004 erstellt
und zuletzt am Jun 14, 2004 aktualisiert.
Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen.
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