Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) ¿ Die Arztpraxis als Fachgeschäft für Gesundheit
Individuelle Gesundheitsleistungen sind ärztliche Behandlungsangebote, die nicht von den Krankenkassen bezahlt werden. Dazu gehören u.a. bestimmte Vorsorgeuntersuchungen und schönheitschirugische Eingriffe, aber die Akupunktur kann darunterfallen. Genaue Informationen erteilen die Kassenärztliche Vereinigung und die Krankenkassen. Entscheidet sich der Patient dafür, eine individuelle Gesundheitsleitung durchführen zu lassen, wird er im Rahmen dieser Behandlung zum Privatpatienten und muss sie aus eigener Tasche bezahlen. Wichtig ist daher, dass Arzt und Patient Umfang und Kosten der Leistung exakt festlegen. In manchen Fällen kann auch die Ausstellung eines Kostenvoranschlages sinnvoll sein. Aufgrund des besonderen Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient sollten individuelle Gesundheitsleistungen erst nach ausführlicher Information über Sinn und Nutzen der Behandlung für den Patienten erfolgen.
Dieser Beitrag wurde am Jul 2, 2004 erstellt und zuletzt am Jul 2, 2004 aktualisiert. Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen.
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Rechtsanwältin Carmen Flecks bietet Ihnen engagierte Beratung im Bereich der gesetzlichen und privaten Versicherungen.Dazu zählen u.a. Fragen zur Rente, Krankheitleistungen, Reha, Arbeitslosenrecht, Berufgenossenschaften. Frau Flecks hat die Fachanwaltslehrgänge Sozial- und Versicherungsrecht beim Deutschen Anwaltsinstitut erfolgreich absolviert. Regelmäßig besucht sie Fortbildungen in ihren Spezialgebieten. Mitgliedschaften bestehen u.a. im Deutschen Anwaltverein, auch in der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht und im Deutschen Juristinnenbund.
Veröffentlichungen in Anwalt4you:
4/7/05 Reha vor Rente - Weiterbildung & Co. ...
11/25/04 Bankkonto für alle!
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