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Viele Mandanten glauben, man könnte ihre Telefongespräche gar nicht abgehört haben, schließlich hätten sie ja mit dem Handy telefoniert. Dies ist ein weit verbreiteter Irrtum. Selbstverständlich läßt sich ein Telefonat mit dem Handy nicht durch den neugierigen Nachbarn abhören. Für die Strafverfolgungsbehörden ist eine Telefonat mit einem Handy mindestens so einfach abzuhören wie ein Festnetztelefonat. Das Handy liefert den Strafverfolgungsbehörden jedoch noch weitere Informationen: Während man bei einem Festnetztelefonat nur die Information preisgibt, wo man sich zur Zeit des Telefonates befunden hat, liefert ein eingeschaltetes Handy, mit dem gerade nicht telefoniert wird, die Information, wo sich sein Besitzer gerade aufhält. Bewegt sich jemand über große Stecken durch Deutschland, läßt sich sehr genau verfolgen, wann er wo gewesen ist.
Dieser Beitrag wurde am Jul 5, 2004 erstellt
und zuletzt am Jul 5, 2004 aktualisiert.
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