![]() |
||||||||||
| Anträge und Bescheide zum Arbeitslosengeld II - Änderungen und Angaben genau überprüfen | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
Anträge und Bescheide zum Arbeitslosengeld II Änderungen und Angaben genau überprüfen In aller Munde sind die Änderungen durch die Hartz IV-Reform. Viele Betroffene, die sich nunmehr durch die Formulare des Antrags auf das Arbeitslosengeld II kämpfen, wissen nicht, was auf sie zukommt. Zwar werden durch die Bundesagentur Hilfen und Erläuterungen angeboten, oft sind diese aber nicht ausreichend. Einige Eckpunkte und Auswirkungen der Reform seien daher kurz aufgezeigt: Erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger erhalten ihre Leistungen nunmehr vom Bund anstatt von den Kommunen. Empfänger von Arbeitslosenhilfe bekommen ihre Leistungen ebenfalls vom Bund. Das Arbeitslosengeld II wird jedoch durch die jeweiligen Kommunen sowie die Agenturen für Arbeit gemeinsam ausgezahlt. Die Regelbeträge für das Arbeitslosengeld II betragen im Westen 345 und im Osten 331 Euro. Hinzu kommen Zuschüsse zu Heiz- und Wohnkosten. Bei eigenem Vermögen (Stichwort: Lebensversicherungen) bleiben 200 Euro pro Lebensjahr sowie weitere 200 Euro pro Lebensjahr, die für das Alter gespart werden, anrechnungsfrei. Teilweise bleiben die sog. Riester-Renten ebenfalls anrechnungsfrei. Bei Kindern im Haushalt kann ein Kinderzuschlag bis zu 140 Euro gezahlt werden. Wer sich Geld hinzuverdienen möchte, kann dies jederzeit tun. Dabei sind jedoch die Zuverdienstgrenzen zu beachten, die je nach Höhe des Einkommens gestaffelt sind. So werden bsw. bei einem monatlichen Einkommen zwischen 400 und 900 Euro 30% des Einkommens nicht angerechnet. Einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II existiert erst, wenn der Anspruch auf normales Arbeitslosengeld aufgebraucht ist. Letzteres kann bis zu 32 Monate gewährt werden. Ein Knackpunkt der Reform ist die Regelung der Zumutbarkeit. Hiernach soll grds. jede rechtmäßige Arbeit unabhängig von der Qualifikation des Betroffenen angenommen werden müssen, soweit die Arbeit dessen körperlichen und geistigen Möglichkeiten entspricht. Wann diese Voraussetzungen tatsächlich und insbesondere im Einzelfall vorliegen, wird zu zahlreichen Streitigkeiten führen. Dieser Beitrag wurde am Aug 6, 2004 erstellt
und zuletzt am Aug 6, 2004 aktualisiert.
Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen.
|
||||||||||