Bankkonto für alle!

Immer wieder verweigern Banken und Sparkassen die Kontoeröffnung bei Sozialhilfeempfängern und anderen Menschen mit geringem Einkommen. Dieses Verhalten widerspricht nicht nur der Rechtsprechung, sondern auch den Vereinbarungen der Banken untereinander.

Grundsätzlich hat jede/r einen einklagbaren Anspruch auf ein Guthabenkonto, d.h. ein Konto ohne Kreditrahmen. Eine "Überziehung" des Kontos ist somit nicht möglich.

Verweigern kann die Bank eine Kontoeröffnung nur, wenn sie unzumutbar ist. Dies ist im Einzelfall festzustellen. Unzumutbarkeit liegt z.B. vor, wenn der Betroffene die Bank betrogen oder eine früheres Konto mißbräuchlich genutzt hat.

 

Dieser Beitrag wurde am Nov 25, 2004 erstellt und zuletzt am Nov 25, 2004 aktualisiert. Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen.
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Rechtsanwältin und Fachanwältin für Sozialrecht Carmen Flecks bietet Ihnen engagierte Beratung und Vertretung im Bereich der gesetzlichen und privaten Versicherungen. Dazu zählen u.a. Fragen zur Rente, Krankheitleistungen, Reha, Arbeitslosenrecht, Berufgenossenschaften. Frau Flecks ist Fachanwältin für Sozialrecht und hat den Fachanwaltslehrgang Versicherungsrecht erfolgreich absolviert. Von der Bundesrechtsanwaltskammer ist Frau Flecks wurde Frau Flecks mit dem Zertifikat "Qualität durch Fortbildung" ausgezeichnet.
Veröffentlichungen in Anwalt4you:
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