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| Was hat sich mit dem neuen LPartG zum 01.01.2005 geändert? | ||||||||||
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Das neue Recht hat das Recht der Lebenspartnerschaft nun weitgehend an das Recht der Ehe angeglichen. Folgende Neuregelungen sind in Kraft getreten:
- Soweit die Lebenspartner nichts anderes vereinbart haben, leben diese - wie Ehegatten - im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. - Auch unterhaltsrechtlich erfolgt eine weitgehende Gleichbehandlung. - Neu eingeführt wurde das Verlöbnis, so dass sich in Zukunft Lebenspartner mit rechtsbindender Wirkung verloben können - Die Gründe für die Aufhebung der Lebenspartnerschaft sind an die Scheidungsvoraussetzungen angeglichen worden. - Mit der Auflösung der Lebenspartnerschaft findet auch für Lebenspartner der sog. Versorgungsausgleich statt. - Die sog. Stiefkindadoption, wonach das leibliche Kind des Lebenspartners adoptiert werden kann, wurde neu geregelt und ermöglicht - Die Regelungen der Hinterbliebenenversorgung in der gesetzlichen Rentenversicherung wurde auch auf Lebenspartner erstreckt. - Mit der Änderung wird der Lebenspartner auch erbrechtlich dem Ehegatten gleichgestellt Dieser Beitrag wurde am Mar 10, 2005 erstellt
und zuletzt am Mar 10, 2005 aktualisiert.
Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen.
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