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| Branding bei Handys als Mangel?! | ||||||||||
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Branding ist in der letzten Zeit zur beliebten Praxis der Mobilfunkbetreiber geworden und bedeutet, dass die Mobilfunkbetreiber die Handys so verändern bzw. umprogrammieren, dass z.B. beim Druck auf bestimmten Tasten eine direkte Verbindung zu kostenpflichtigen Angeboten aufgebaut wird, ohne dass der Nutzer darauf aufmerksam gemacht wird.
Erstmals ist jetzt ein Mobilfunkanbieter in Deutschland verurteilt worden, den Kaufpreis für ein solches Handy zurückzuerstatten, weil der Käufer einen Gerätemangel auf Grund des Brandings geltend gemacht hat (AG Potsdam, Urteil v. 03.02.05, Az.: 34 C 563/04).
Zwar kann das Urteil nicht verallgemeinert werden, weil der hier verklagte Mobilfunkanbieter T-Mobile sich überhaupt nicht gegen die Klage verteidigt hat, und deshalb ein so genanntes Versäumnisurteil erging. Trotzdem hat das Amtsgericht Potsdam die Klage eines T-Mobile-Kunden auf Rückerstattung seines Kaufpreises in diesem Fall als ausreichend schlüssig erachtet.
Es muss vermutet werden, dass T-Mobile den Fall nicht an die "große Glocke" hängen wollte und deshalb auf eine ausreichende Klageverteidigung verzichtet hat. In der Zwischenzeit hat T-Mobile seine Praxis geändert und die Programmierung der Handys mit Branding so geändert, dass der Kunde, bevor er einen kostenpflichtigen Dienst aufruft, dies extra noch einmal bestätigen muss.
Grundsätzlich muss Branding wohl als Gerätemangel angesehen werden, weil damit eine Einschränkung der vom Hersteller vorgesehenen Funktionsfähigkeit verbunden ist. Etwas anderes gilt nur, wenn der Käufer zuvor auf die Veränderungen am Handy hingewiesen worden ist.
Geschädigte Kunden der Mobilfunkbetreiber können nunmehr mit einiger Erfolgsaussicht entweder den Kaufpreis zurück- oder die Deaktivierung des kostenpflichtigen Dienstes verlangen. Letztlich bleibt aber abzuwarten, wie ein Gericht urteilen wird, wenn sich ein Mobilfunkanbieter gegen eine Klage entsprechend verteidigt.
Dieser Beitrag wurde am Mar 15, 2005 erstellt
und zuletzt am Mar 15, 2005 aktualisiert.
Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen.
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