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Wer wegen Krankheit oder Behinderung seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann, ist nicht unbedingt für immer erwerbsunfähig. Es besteht die Möglichkeit, sich durch eine Umschulung oder Weiterbildung (sog. berufliche Rehabilitation) neue Perspektiven einer Berufsausübung zu eröffnen. Es ist jedoch dringend notwendig, dass Sie sich vor Beginn einer Reha-Maßnahme genau über Ihre Förderungsfähigkeit informieren. Zuständig für die Bewilligung und Finanzierung sind meist die Arbeitsagenturen oder Rentenversicherungsträger (BfA/LVA). Ist Ihre Erkrankung die Folge eines Arbeitsunfalls, dann sind die Berufsgenossenschaften zuständig. In besonderen Fällen kann sich auch ein Anspruch auf Sozialhilfe oder BaföG ergeben. Häufig ist es schwierig, zu ermitteln, wer im Einzelfall für die Förderung zuständig ist und welche Möglichkeiten bestehen. Wenn auch die gemeinsamen Servicestellen der Rehabilitationsträger nicht weiterhelfen können, ist es ratsam, baldmöglichst eine/n Rechtsanwält/in einzuschalten, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden. Denn erfahrungsgemäß kann es dauern, bis nach einer Antragsstellung die ersten Gelder fließen und Fördermaßnahmen wirksam werden. Wenn Sie sich für die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes entscheiden, sollten Sie darauf achten, dass Sie in vielen Fällen einen Anspruch auf eine kostengünstige Vertretung (sog. Beratungs- und Prozesskostenhilfe) haben.
Dieser Beitrag wurde am Apr 7, 2005 erstellt
und zuletzt am Apr 7, 2005 aktualisiert.
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