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| Wohnungseigentumsrecht - Neue Regelungen zur Stärkung der Eigentümergemeinschaften | ||||||||||
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Ein Gesetz, das die Verwaltung von Eigentumswohnungen vereinheitlicht und auch bei Gerichtsverfahren, die Wohnungseigentum betreffen, Erleichterungen bringen soll, wurde in den vergangenen Tagen durch den Bundestag beschlossen. In Deutschland existieren etwa 5 Millionen Eigentumswohnungen und oft geraten die verschiedenen Eigentümer wegen unterschiedlicher Ansichten über die Verwaltung und die Ausgestaltung der Wohn- und Gebäudeflächen aneinander. Nach dem Gesetzentwurf können die Streitigkeiten nun im normalen Zivilverfahrensrecht nach der ZPO entschieden werden. Bisher richtete sich die Beurteilung der Rechtslage nach dem FGG-Verfahren, welches oft aufwändiger ist. Darüberhinaus sollen verstärkt Mehrheitsentscheidungen zugelassen werden, zB. bei der Verteilung von Betriebs- und Verwaltungskosten. Dabei kann ein Maßstab zugrunde gelegt werden, der sich am individuellen Verbrauch orientiert. Mehrheitsentscheidungen sollen auch bei Modernisierungsvorhaben, anstatt der bisherigen Einstimmigkeit, ausreichend sein. Der Gesetzentwurf verbessert die Möglichkeiten sich über den Inhalt der aktuellen Beschlüsse der Gemeinschaft näher zu informieren. Dazu wird eine Beschluss-Sammlung beim Verwalter eingeführt. Das kommt insbesondere Erwerbern von Wohnungseigentum zu Gute, die sich besser Klarheit darüber verschaffen können, welche Rechte und Pflichten auf sie zukommen. Schließlich führt der Gesetzentwurf für sog. Hausgeldforderungen der Wohnungseigentümer ein begrenztes Vorrecht vor Grundpfandrechten in der Zwangsversteigerung ein. Dadurch wird die Stellung der Wohnungseigentümer gestärkt, wenn sie Forderungen gegenüber einem zahlungsunfähigen oder ¿unwilligen Wohnungseigentümer geltend machen. Die neuen Regelungen ermöglichen es, insbesondere ältere Wohnanlagen in einen Zustand zu versetzen, wie er allgemein üblich ist. Bei weiteren Fragen oder Planungen in einer Eigentümergesellschaft hilft ein qualifizierter Rechtsanwalt. Rechtsanwalt Christian Joachim Stiller Winkel 3 Dieser Beitrag wurde am Jul 8, 2005 erstellt und zuletzt am Jul 8, 2005 aktualisiert. Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen.
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