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| eBay: verbindliches Angebot trotz vorzeitiger Beendigung der Auktion. | ||||||||||
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Das OLG Oldenburg (Urt. v. 28.07.2005 - 8 U 93/05) hatte einen Fall zu entscheiden, bei dem ein Verkäufer einen gebrauchten Pkw zum Startpreis von 1,- Euro bei eBay eingestellt, die Auktion aber drei Tage vor dem eigentlichen Auktionsende vorzeitig beendet hatte.
Das Höchstgebot lag zu diesem Zeitpunkt bei 4.500,50 Euro. Der Käufer verlangte Erfüllung. Der Verkäufer teilte dem Käufer per eMail mit, er habe während der Laufzeit der Auktion festgestellt, dass aus dem Getriebe des Pkw Öl austrete, weswegen er das Fahrzeug aus der Versteigerung herausgenommen habe. Deswegen sei kein Kaufvertrag zustande gekommen.
Weil der Verkäufer den Pkw zwischenzeitlich anderweitig veräußert hatte, forderte der Käufer nunmehr Schadensersatz wegen Nichterfüllung. Das OLG Oldenburg hat dem Käufer Recht gegeben. Zur Begründung hat es ausgeführt, dass der Verkäufer - in Anlehnung an die AGB von eBay - an sein Angebot, den Pkw an den zum Auktionsende Höchstbietenden zu verkaufen, gebunden sei, unabhängig davon wann die Auktion ende.
Zwar ermöglichten die eBay-Grundsätze ausnahmsweise eine vorzeitige Beendigung der Auktion, wenn sich der Verkäufer über die Beschaffenheit des Artikels geirrt oder die Beschaffenheit sich zwischenzeitlich geändert hat. Das habe aber - so das OLG - nur Auswirkungen auf den Zeitpunkt des Auktionsendes und nicht auf das Angebot des Verkäufers, an den Höchstbietenden verkaufen zu wollen. Dieses sei trotz allem verbindlich.
Allerdings könne der Verkäufer, wenn die Voraussetzungen vorliegen, den Kaufvertrag wegen Irrtums anfechten, z.B. wenn er sich über eine verkehrswesentliche Eigenschaft geirrt habe. Im vorliegenden Fall verneinte das OLG jedoch solch einen Anfechtungsgrund wegen des Ölschadens. Dieser sei reparabel und keine verkehrswesentliche Eigenschaft. Weitere Gründe, die der Verkäufer erst im Prozess vorgetragen hatte, wurden wegen Verspätung nicht mehr berücksichtigt. Ein Nachschieben von Anfechtungsgründen nach Fristablauf (unverzüglich nach Kenntnis des Anfechtungsgrundes) sei unzulässig.
TIPP: Eine vorzeitige Beendigung einer Auktion beinhaltet das Risiko, dass trotz wirksamen Kaufvertrags der Kaufpreis zu niedrig bleibt, bzw. dass man sich schadensersatzpflichtig macht. Wenn man aber meint, wirksam anfechten zu können, sollte man rechtzeitig alle Gründe nennen.
Dieser Beitrag wurde am Aug 12, 2005 erstellt
und zuletzt am Aug 12, 2005 aktualisiert.
Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen.
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