Die Wartezeit bei den Schuldnerberatungen ist zu lang.....

Die aktuellen Statistiken belegen, dass leider immer mehr Verbraucherinsolvernzverfahren durchgeführt werden. Die Wartezeit bei den Schuldnerberatungen wird immer länger. Dies führt auf Seiten der Schuldner zu hohen Zinsbelastungen, d.h. die Schulden steigen weiter.
Seit Einführung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ist es möglich, die außergerichtlichen Kosten für den Einigungsversuch über die Beratungshilfe abzurechnen. Ihr Anwalt ist bestrebt, für Sie die Gesamtschulden zu reduzieren und Ihnen Ruhe vor den Gläubigern zu verschaffen. Für den Fall des Scheiterns kann er Ihnen die Bescheingung gem. § 305 INSO erteilen. Sie können dann einen Antrag auf Durchführung des VErbraucherinsolvenzverfahrens stellen. Je eher sie Handeln, desto schneller können Sie neu anfangen. Das lohnt sich auf jeden Fall.

Dieser Beitrag wurde am Feb 9, 2006 erstellt und zuletzt am Feb 19, 2006 aktualisiert. Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen.
Was möchten Sie als Nächstes tun?
eine Anfrage an den Verfasser senden und nur von diesem ein unverbindliches Angebot erhalten.
eine Anfrage an alle Anwälte senden und mehrere unverbindliche Angebote erhalten.
Anwaltssuche • PLZ:
Christiane Pfeiffer
Rhenusallee 25
53227 Bonn
Telefon: 0228-4220388
Spezialisierung:
Strafrecht, Familienrecht, Betreuungsrecht, Insolvenzrecht, Unterhaltsrecht
Kurzvorstellung:
Die Kanzlei Pfeiffer existiert seit 1995 und befindet sich seit 2005 in Bonn. Vertretungsbefugt bin ich an allen Amts-, Land- und Sozialgerichten, sowie am OLG Köln. Ich habe mich auf die Vertretung von älteren und behinderten Menschen spezialisiert und biete über die übliche Anwaltststägikeit auch tatsächliche Hilfen an, so z.B. bei der Heimplatzsuche oder Übernahme der geschäftlichen Korrespondenz. Ein Schwerpunkt bildet hier die Übernahme der Abrechnungen mit den privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen. Aber auch in allen anderen Fragen können Sie gern mit mir Rücksprache nehmen. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt ist die Hilfe für Opfer von Gewaltaten. Auch hier biete ich eine kompetente und umfassende, über die bloße juristische Betreuung hinausgehende, Vertetung der Opfer an. Bundesweit biete ich darüber hinaus die außergerichtliche Vertretung im Insolvernzverfahren an, das leider immer mehr Menschen in Anspruch nehmen müssen. Hier ist mein Ziel, die Gesamtschulden zu reduzieren, und diese ggf. in einer Rate zusammen zu fassen und dadurch meinen Mandanten Ruhe vor den Gläubigern zu verschaffen. Erreichbar bin ich zu den üblichen Bürozeiten unter der Rufnummer 0228-422 03 88 und natürlich rund-um-die-Uhr per E-Mail unter RA-Pfeiffer@web.de.
Veröffentlichungen in Anwalt4you:
2/20/06 Wenn Sie Opfer einer Straftat werden.......
2/9/06 Die Wartezeit bei den Schuldnerberatungen ist zu lang.....