Die aktuellen Statistiken belegen, dass leider immer mehr Verbraucherinsolvernzverfahren durchgeführt werden. Die Wartezeit bei den Schuldnerberatungen wird immer länger. Dies führt auf Seiten der Schuldner zu hohen Zinsbelastungen, d.h. die Schulden steigen weiter. Seit Einführung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ist es möglich, die außergerichtlichen Kosten für den Einigungsversuch über die Beratungshilfe abzurechnen. Ihr Anwalt ist bestrebt, für Sie die Gesamtschulden zu reduzieren und Ihnen Ruhe vor den Gläubigern zu verschaffen. Für den Fall des Scheiterns kann er Ihnen die Bescheingung gem. § 305 INSO erteilen. Sie können dann einen Antrag auf Durchführung des VErbraucherinsolvenzverfahrens stellen. Je eher sie Handeln, desto schneller können Sie neu anfangen. Das lohnt sich auf jeden Fall.
Dieser Beitrag wurde am Feb 9, 2006 erstellt
und zuletzt am Feb 19, 2006 aktualisiert.
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