Wenn Sie Opfer einer Straftat werden.......

dann sollten Sie umgehend Strafanzeige erstatten.

Darüber hinaus haben Sie, wenn Sie Opfer einer Gewalttat geworden sind, die Möglichkeit sich aktiv am Verfahren als Nebenkläger zu beteiligen. Dies hat für Sie den Vorteil, dass Sie nicht lediglich als Zeuge gehört werden, sondern Sie sind als Verfahrensbeteiligter berechtigt, Anträge zu stellen, Akten einzusehen etc.

Das deutsche Strafrecht wird häufig als Täterstrafrecht dargestellt, bei dem die Opfer keine Rechte haben. Dies ist so nicht zutreffend. Nutzen Sie die Möglichkeit der Nebenklage. Sie haben so die Möglichkeit als Opfer einen Anwalt zur Seite zu haben, der sie im gesamten Verfahren begleitet und unterstützt. Für viele Opfer bedeutet das Verfahren auch den erstmaligen Kontakt zur Polizei und zum Gericht. Auch hier kann Ihnen Ihr Anwalt die Angst nehmen und Sie könnnen beruhigter und stressfreier mit dem Verfahren umgehen.

Sollten Sie die Kosten des Verfahrens nicht tragen können, so  erhalten Sie selbstverständlich Prozeßkostenhilfe.

Meine Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich der Nebenklage. M.E. sollte jedem Opfer, ähnlich wie dem Täter, ein Rechtsanwalt zur Seite gestellt werden.

Dieser Beitrag wurde am Feb 20, 2006 erstellt und zuletzt am Feb 20, 2006 aktualisiert. Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen.
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Anwaltssuche • PLZ:
Christiane Pfeiffer
Rhenusallee 25
53227 Bonn
Telefon: 0228-4220388
Spezialisierung:
Strafrecht, Familienrecht, Betreuungsrecht, Insolvenzrecht, Unterhaltsrecht
Kurzvorstellung:
Die Kanzlei Pfeiffer existiert seit 1995 und befindet sich seit 2005 in Bonn. Vertretungsbefugt bin ich an allen Amts-, Land- und Sozialgerichten, sowie am OLG Köln. Ich habe mich auf die Vertretung von älteren und behinderten Menschen spezialisiert und biete über die übliche Anwaltststägikeit auch tatsächliche Hilfen an, so z.B. bei der Heimplatzsuche oder Übernahme der geschäftlichen Korrespondenz. Ein Schwerpunkt bildet hier die Übernahme der Abrechnungen mit den privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen. Aber auch in allen anderen Fragen können Sie gern mit mir Rücksprache nehmen. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt ist die Hilfe für Opfer von Gewaltaten. Auch hier biete ich eine kompetente und umfassende, über die bloße juristische Betreuung hinausgehende, Vertetung der Opfer an. Bundesweit biete ich darüber hinaus die außergerichtliche Vertretung im Insolvernzverfahren an, das leider immer mehr Menschen in Anspruch nehmen müssen. Hier ist mein Ziel, die Gesamtschulden zu reduzieren, und diese ggf. in einer Rate zusammen zu fassen und dadurch meinen Mandanten Ruhe vor den Gläubigern zu verschaffen. Erreichbar bin ich zu den üblichen Bürozeiten unter der Rufnummer 0228-422 03 88 und natürlich rund-um-die-Uhr per E-Mail unter RA-Pfeiffer@web.de.
Veröffentlichungen in Anwalt4you:
2/20/06 Wenn Sie Opfer einer Straftat werden.......
2/9/06 Die Wartezeit bei den Schuldnerberatungen ist zu lang.....