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| Wenn Sie Opfer einer Straftat werden....... | ||||||||||||||||||||
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dann sollten Sie umgehend Strafanzeige erstatten. Darüber hinaus haben Sie, wenn Sie Opfer einer Gewalttat geworden sind, die Möglichkeit sich aktiv am Verfahren als Nebenkläger zu beteiligen. Dies hat für Sie den Vorteil, dass Sie nicht lediglich als Zeuge gehört werden, sondern Sie sind als Verfahrensbeteiligter berechtigt, Anträge zu stellen, Akten einzusehen etc. Das deutsche Strafrecht wird häufig als Täterstrafrecht dargestellt, bei dem die Opfer keine Rechte haben. Dies ist so nicht zutreffend. Nutzen Sie die Möglichkeit der Nebenklage. Sie haben so die Möglichkeit als Opfer einen Anwalt zur Seite zu haben, der sie im gesamten Verfahren begleitet und unterstützt. Für viele Opfer bedeutet das Verfahren auch den erstmaligen Kontakt zur Polizei und zum Gericht. Auch hier kann Ihnen Ihr Anwalt die Angst nehmen und Sie könnnen beruhigter und stressfreier mit dem Verfahren umgehen. Sollten Sie die Kosten des Verfahrens nicht tragen können, so erhalten Sie selbstverständlich Prozeßkostenhilfe. Meine Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich der Nebenklage. M.E. sollte jedem Opfer, ähnlich wie dem Täter, ein Rechtsanwalt zur Seite gestellt werden. Dieser Beitrag wurde am Feb 20, 2006 erstellt
und zuletzt am Feb 20, 2006 aktualisiert.
Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen.
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