Übertragbarkeit von WM-Tickets - Urteil des Amtsgerichts Frankfurt a.M. (Teil 1)

Ein lange erwartetes Urteil zur Übertragbarkeit von WM-Tickets hat nunmehr das Amtsgericht Frankfurt a.M. getroffen. Ein Fan hatte zwei Tickets über eBay ersteigert und später vom DFB die Zustimmung zur Übertragung der Tickets auf seinen Namen gefordert. Dieser hatte die Zustimmung mit dem Hinweis auf seine Verkaufsbedingungen abgelehnt. Nach dem Wortlaut dieser Bedingungen ist eine Übertragbarkeit der Tickets im Wege des Verkaufs praktisch ausgeschlossen.

Wie diesem Fan dürfte es vielen anderen Fußballbegeisterten auch gehen. Über die offizielle Zuteilung keine Tickets bekommen, dann aber bei eBay vielleicht doch noch an Karten gekommen. Und obwohl das Gericht dem einen Fan jetzt Recht gab, kann aus dem Urteil leider kein allgemeiner Anspruch auf Zustimmung zur Übertragung der Tickets abgeleitet werden. Deswegen sollten sich die Fans, die ebenfalls z.B. über eBay an Karten gekommen sind, nicht zu früh freuen.

Das Amtsgericht Frankfurt a.M. hat sich mit der Begründung seines Urteils vom 03.04.2006 (Az.: 31 C 3120/05-17) erkennbar viel Mühe gegeben (vgl. www.ag-frankfurt.justiz.hessen.de). Es ist für ein Amtsgerichtsurteil erstaunlich umfangreich, wohl auch, weil der Richter sich der medialen Aufmerksamkeit bewusst war. Stellenweise erscheint es fast zu ausführlich und zu sehr mit - für den Durchschnittsleser eher uninteressanten - Hintergrundinformationen angereichert. Lesenswert ist es jedoch allemal.

Das Gericht schafft es im vorliegenden Fall, beide Interessen umfassend darzustellen und die Argumente gut begründet gegeneinander abzuwägen. In diesem einen konkreten Fall ging die Abwägung zu Gunsten des Fans und zum Nachteil des DFB aus. Das Gericht zeigt aber auch Punkte auf, warum das Urteil nicht pauschal auf andere Fälle übertragen werden kann.

Wenn überhaupt, kann dem Urteil allenfalls eine "Grundregel" entnommen werden: dass die Zustimmung zur Übertragbarkeit der Tickets durch den DFB nach dem 19.01.2006 nicht mehr mit Erfolg gefordert werden bzw. eingeklagt werden kann. Am 19.01.2006 wurde nämlich in einer Pressemitteilung die Einrichtung der offiziellen Ticket-Tauschbörse angekündigt, die seit dem 27.03.2006 auch tatsächlich online ist.

Da die Rückgabe bzw. der Erwerb der Tickets über diese Tauschbörse nunmehr möglich ist, so deutet das Gericht an, bestehe nach dem 19.01.2006 für potentielle Verkäufer oder Käufer von WM-Tickets möglicherweise kein schützenswertes Interesse mehr an einem Weiterverkauf auf anderem Wege (z.B. eBay). Diese Möglichkeit bzw. die Kenntnis von dieser Möglichkeit gab es vor dem 19.01.2006 nicht, weswegen das Gericht im vorliegenden Fall dem klagenden Fan Recht gegeben hat.

(weiter im 2. Teil)

Dieser Beitrag wurde am Apr 20, 2006 erstellt und zuletzt am Apr 20, 2006 aktualisiert. Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen.
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