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| Übertragbarkeit von WM-Tickets - Urteil des Amtsgerichts Frankfurt a.M. (Teil 2) | ||||||||||
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Teil 2... So sei das Interesse des DFB an der Eindämmung des Schwarzmarktes bzw. dem Schutz vor Hooligans nachrangig gegenüber dem Interesse des offiziell gelosten Ticket-Erwerbers, seine Tickets weiterverkaufen zu können, weil er z.B. selbst nicht zu dem Spiel gehen kann (Terminprobleme, Krankheit etc.). In solch einem Fall, und weil auch das Weiter-Verschenken nicht zulässig sei, würde der offizielle Käufer faktisch rechtlos gestellt werden und sein im voraus bezahltes Geld nicht erstattet bekommen. Aus diesem Grund sei das Abtretungsverbot, das der DFB in seinen Ticketbedingungen verwendet - zumindest vor dem 19.01.2006 - unwirksam.
Letztlich hat das Gericht auch zu Gunsten des klagenden Fans geurteilt, weil er und seine Lebensgefährtin nachweislich weder in einer Hooliganliste geführt werden noch in irgendeinem Stadion in Deutschland Stadionverbot hätten. Es bestehe somit kein erhöhtes Sicherheitsrisiko, wenn die Karten auf diesen Fan übertragen werden.
Für diejenigen, die - was meistens der Fall sein dürfte - nicht zur Hooligan-Szene gehören, scheint das "magische" Datum der 19.01.2006 zu sein. Wer davor den DFB zumindest schon zur Zustimmung zur Übertragung der WM-Tickets auf seinen Namen aufgefordert hat, hat gute Aussichten, bis zur WM tatsächlich noch an seine Tickets zu kommen. Wer erst nach dem 19.01.2006 seine Tickets erstanden hat, wird sehr wahrscheinlich leer ausgehen und auf die offizielle Ticket-Tauschbörse angewiesen sein. Dieser Beitrag wurde am Apr 20, 2006 erstellt
und zuletzt am Apr 20, 2006 aktualisiert.
Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen.
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