Die Abgabepflicht für an das Internet angeschlossenen PCs rückt näher. Ab dem 1. Januar 2007 sind solche PCs fortan bei der GEZ anzumelden und dann mit monatlich € 17,03 zu bezahlen. Wen die Abgabepflicht trifft und wer (zusätzlich) zahlen muss, verrät Ihnen der nachfolgende Überblick: Erfreulich wird es für Firmennutzer. Hier traf man im Rundfunkgebührenstaatsvertrag eine entlastende Regelung. Für Firmen gibt es nunmehr auch die „Zweitgerätbefreiung“, d.h. alle Geräte, die ein und demselben Grundstück oder zusammenhängendem Grundstück zuzuordnen sind werden in einer Gebühr erfasst. Hier trifft die neue Regelung vor allem jene, die bislang noch gar nicht bei der GEZ gemeldet waren, weil sie eben weder Radio noch Fernsehen in Ihren Geschäftsräumen oder -fahrzeugen nutzten. Vorsicht: Wird an der Geschäftsadresse auch gewohnt oder umgekehrt, so entsteht die Gebühr einmal privat und einmal in der Eigenschaft als Selbständiger. Die meisten Privathaushalte werden von der Neuregelung wohl weniger betroffen sein. Ist nämlich einmal Radio und Fernseher in einem Privathaushalt angemeldet, so werden auch zukünftig Internet-PCs unter die Zweitgerätbefreiung fallen, weshalb sich die Gebühr nicht erhöht. Hiervon nicht berücksichtig werden im elterlichen Haushalt lebende Kinder, Auszubildende, Studenten, Haushaltsangehörige und Großeltern, soweit deren Einkommen (Rente, Ausbildungsvergütung, BAFöG, etc.) die Grenze von € 276 (€ 265 Ost) überschreitet. Ebenfalls nicht abgegolten mit der einmaligen Anmeldung sind Empfangsgeräte (auch Internet-PCs) die in Zweitwohnungen oder Ferienhäusern dauerhaft vorgehalten werden. Wir beraten Sie gern! Rechtsanwalt Edgar Zorn www.anwaelte-giessen.de
Dieser Beitrag wurde am Aug 23, 2006 erstellt
und zuletzt am Aug 23, 2006 aktualisiert.
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Edgar Zorn
Wetzlarer Straße 95
35398 Gießen
Telefon: 0641202121
Spezialisierung:
Immobilienrecht, Mietrecht, Straßenverkehrsrecht, Wettbewerbsrecht, Kapitalanlagerecht
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Kurzvorstellung: Wir sind eine seit über 25 Jahren erfolgreich arbeitende Rechtsanwaltskanzlei, die aus der Einzelkanzlei des Rechtsanwalt Edgar Zorn hervorgegangen ist und seit 2004 als Sozietät fortbesteht.
Unsere Kernkompetenz liegt im Zivilrecht mit Spezialisierung im Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, im gewerblichen Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht und Forderungsmanagement.
Darüber hinaus sind wir eine feste Größe im Bereich Familienrecht ( Ehevertrag, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht ) und Erbrecht ( Testament, Erbfolge, Pflichtteil, Erbvertrag, Schenkung, Steuern ).
Rechtsanwalt Jörg Reich berät zusätzlich im Bereich Kapitalanlagerecht, Anlegerschutz, Bankenrecht und Börsenrecht. Er vertritt erfolgreich die Rechte geprellter Anleger ( Schrottimmobilie, Immobilienfonds, Grauer Kapitalmarkt ).
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Herr Rechtsanwalt Edgar Zorn bildet neben seinem weitreichenden lokalen Netzwerk ( Frankfurt, Gießen, Limburg, Marburg, Wetzlar ) und seinem wachsenden Mandantenstamm aus der Schweiz und Österreich, das feste Bindeglied zu unserer Kooperation in Palma de Mallorca.
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