...Die Auswirkungen dieses Güterstandes hängen ab von den genauen Vereinbarungen:Vereinbaren Sie die Gütergemeinschaft vor der Heirat wird mit der Eheschließung keinerlei Unterschied mehr zwischen den eingebrachten Vermögen von Ihnen und Ihrem Ehegatten gemacht. Beide Vermögen schmelzen zu einem Gesamtvermögen zusammen. Im Ehevertrag können allerdings aufgrund der Vertragsfreiheit gewisse Sachen hiervon ausgenommen werden.Dieser Güterstand birgt den meisten Konfliktstoff bei der Trennung und ist, insbesondere wenn ein Ehegatte einer Selbständigen Tätigkeit nachgeht (Haftung) äußerst bedenklich.Bei der Trennung wird vor allem der benachteiligt sein, der unverhältnismäßig mehr in die Ehe eingebracht hat.Wird die Gütergemeinschaft im Sinne der Errungenschaftsgemeinschaft vereinbart, bleibt das jeweils eingebrachte Vermögen von dem verschmelzenden Gesamtvermögen ausgenommen. Zu dem Gesamtgut gehört demnach nur das Vermögen, das im Laufe der Ehe hinzukommt.Derartige Vereinbarungen können auch unproblematisch nach der Heirat vereinbart werden.Inhalt eines EhevertragesIm Ehevertrag kann der gesetzliche Güterstand ausgeschlossen werden. Es ist zudem möglich, durch den Ehevertrag einen früher vertraglich vereinbarten Güterstand aufzuheben oder abzuändern.Sie können im Ehevertrag auch den Versorgungsausgleich ausschließen. Dieser Ausschluss ist allerdings erst gültig, wenn nicht innerhalb der Karenzzeit von einem Jahr der Scheidungsantrag gestellt wird. Innerhalb der Ehevertragsurkunde kann ein Erbvertrag verfasst werden.Erstellung eines EhevertragesDurch den Ehevertrag kann ein anderer Güterstand als der vom Gesetzgeber vorgesehene gewählt werden. Um Sie vor übereilten und unsinnigen Verträgen zu schützen, muss der Ehevertrag beim Notar geschlossen werden.Zur sollte man einen im Abfassen von Eheverträgen erfahrenen Anwalt aufsuchen. Dieser wird im Zwiegespräch mit Ihnen die für Sie günstigste Lösung ausarbeitet. Hierbei sind auch die steuerrechtlichen Auswirkungen zu bedenken.Der Ehevertrag kann sowohl vor der Heirat, als auch während der Ehe geschlossen werden. Insbesondere können auch früher vereinbarte Güterstände durch neuen Ehevertrag abgeändert werden.Wir beraten Sie gerne! Rechtsanwältin Beate Wypchol Porady takze w jezyku polskim www.anwaelte-giessen.de
Dieser Beitrag wurde am Aug 31, 2006 erstellt
und zuletzt am Aug 31, 2006 aktualisiert.
Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen.
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Beate Wypchol
Wetzlarer Straße 95
35398 Gießen
Telefon: 0641202121
Spezialisierung:
Eherecht, Scheidungsrecht, Vertragsrecht, Familienrecht, Multimediarecht
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Kurzvorstellung: Wir sind eine seit über 25 Jahren erfolgreich arbeitende Rechtsanwaltskanzlei, die aus der Einzelkanzlei des Rechtsanwalt Edgar Zorn hervorgegangen ist und seit 2004 als Sozietät fortbesteht.
Unsere Kernkompetenz liegt im Zivilrecht mit Spezialisierung im Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, im gewerblichen Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht und Forderungsmanagement.
Darüber hinaus sind wir eine feste Größe im Bereich Familienrecht ( Ehevertrag, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht ) und Erbrecht ( Testament, Erbfolge, Pflichtteil, Erbvertrag, Schenkung, Steuern ).
Rechtsanwalt Jörg Reich berät zusätzlich im Bereich Kapitalanlagerecht, Anlegerschutz, Bankenrecht und Börsenrecht. Er vertritt erfolgreich die Rechte geprellter Anleger ( Schrottimmobilie, Immobilienfonds, Grauer Kapitalmarkt ).
Er verfügt über internationale Erfahrung ( Asien: China, Korea, Vietnam, Afrika: Namibia, Süd Afrika, Amerika: USA ( Ostküste )) und ist, unter anderem, Ihr Ansprechpartner für unsere Kooperation in Athen, Griechenland.
Herr Rechtsanwalt Edgar Zorn bildet neben seinem weitreichenden lokalen Netzwerk ( Frankfurt, Gießen, Limburg, Marburg, Wetzlar ) und seinem wachsenden Mandantenstamm aus der Schweiz und Österreich, das feste Bindeglied zu unserer Kooperation in Palma de Mallorca.
Hier werden Kunden insbesondere in Bezug auf Immobilienerwerb und Anlageinvestitionen auf Mallorca sowie in Spanien insgesamt beraten.
Neben weiteren Sprachen beraten wir durch Frau Rechtsanwältin Beate Wypchol in polnischer Sprache. Frau Rechtsanwältin Beate Wypchol, die in Polen aufgewachsen ist, betreut im Team mit Herrn Rechtsanwalt Jörg Reich, im Rahmen unserer Kompetenzen, das Gebiet Osteuropa.
Rechtsberatung in Deutschland und vor Ort aus einer Hand!
Wir verstehen unsere Tätigkeit als moderne Dienstleistung auf höchstem Niveau und bemühen uns fortwährend, unsere Kompetenz und unser Know-how für unsere Mandanten auszubauen. Wir arbeiten eng mit weiteren Experten bundesweit und international zusammen.
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Wir nehmen uns Zeit, sind für unsere Kunden direkt ansprechbar und bearbeiten die uns übertragenen Mandate forciert.
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