BGH, Urteil vom 28.06.2006 (Az. XII ZR 50/04)
 

Der BGH hat nun erstmals mit seinem Urteil vom 28.06.2006 (Az. XII ZR 50/04) zu der Frage Stellung genommen, ob der Vermieter von Unfallersatzfahrzeugen den Mieter über die Gefahr aufklären muss - soweit das Fahrzeug zu einem Tarif vermietet wird, der erheblich über dem ortsüblichen Tarif liegt - , dass die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten des Fahrzeugs möglicherweise nicht in vollem Umfang erstattet.

Der BGH bejaht diese Frage grundsätzlich. Dabei sei es - nach Ansicht des Gerichts - auch unbeachtlich, ob der Vermieter mehrere oder nur einen einheitlichen Tarif anbiete. Nach Auffassung des Senates sei es erforderlich, aber auch ausreichend, den Mieter deutlich und unmissverständlich darauf hinzuweisen, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung den angebotenen Tarif möglicherweise nicht im vollen Umfang erstatten werde.

Grundlage der Entscheidung des XII. Zivilsenats des BGH war die Klage einer Autovermieterin, die gegen einen Autofahrer rückständige Miete für die Überlassung eines Fahrzeugs geltend machte. Der Beklagte mietete sich nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall ein Fahrzeug bei der Klägerin. Die Klägerin stellte hierfür dem Beklagten einen Betrag in Höhe von 2.137,95 € in Rechnung. Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners zahlte lediglich einen Betrag in Höhe von 746,97 €.

Den Differenzbetrag verlangte die Klägerin nunmehr von dem Beklagten.

Das Urteil stärkt die Rechte des Geschädigten gegenüber Autovermietern vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des VI. Zivilsenats bezüglich der Ersatzfähigkeit von Unfallersatztarifen berechneter Mietwagenkosten.

  

Mitgeteilt von: Rechtsanwalt Alexander Velten, Gießen

http://www.anwalt-fvvs.de/

Dieser Beitrag wurde am Oct 20, 2006 erstellt und zuletzt am Jan 25, 2007 aktualisiert. Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen.
Was möchten Sie als Nächstes tun?
eine Anfrage an den Verfasser senden und nur von diesem ein unverbindliches Angebot erhalten.
eine Anfrage an alle Anwälte senden und mehrere unverbindliche Angebote erhalten.
Anwaltssuche • PLZ:
Alexander Velten
Rodheimer Str. 95
35398 Gießen
Telefon: +49(0)641/9607441
Spezialisierung:
Ordnungswidrigkeitenrecht, Straßenverkehrsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Strafrecht
Kurzvorstellung:
Mein Anliegen ist es, Ihnen in Ihrem unternehmerischen und privaten Lebensbereich die notwendige Sicherheit für jede Ihrer wichtigen Entscheidungen zu geben. Seit der Gründung der Bürogemeinschaft ist der Schwerpunkt meiner Tätigkeit die Strafverteidigung und die Beratung auf dem Gebiet des Strafrechts. Daneben liegt mein Interesse im Bereich des Zivilrechts - hier insbesondere des Erbrechts, Familienrechts, Schadensersatzrechts und Verkehrsrechts. Ich lege großen Wert darauf, dass die mir gestellten Aufgaben zeiteffizient und innerhalb eines vernünftigen Kostenrahmens erledigt werden. Zufrieden bin ich erst, wenn Sie es sind. Ich sehe mich als Dienstleister, dessen Aufgabe es ist, für den Mandanten die bestmögliche Lösung zu erarbeiten und auch durchzusetzen. Beschränkt ist die anwaltliche Tätigkeit nicht allein auf das Führen von Prozessen. Vielmehr sollte der Anwalt, neben der gerichtlichen Tätigkeit, bereits im Vorfeld Probleme und Konfliktpunkte aufzeigen und diesbezüglich sachgerechte Lösungen finden. In erster Linie strebe ich daher, wo es möglich ist, eine außergerichtliche Lösung an, weil eine solche erfahrungsgemäß schneller, wirksamer und kostengünstiger ist, als ein langwieriges gerichtliches Verfahren. Vor allem bei familienrechtlichen Streitigkeiten trägt diese Vorgehensweise zu einer Harmonisierung und damit zur Konfliktbereinigung bei. Ferner berücksichtigt eine optimale Lösung auch die wirtschaftlichen und finanziellen Aspekte. Damit ist gemeint, dass nicht immer der rein juristische Weg der wirtschaftlich sinnvolle und daher zu beschreitende Weg ist. Aufgrund einer individuellen Zusammenarbeit mit Ihnen und intensiven Auseinandersetzung mit den mir angetragenen Problemen, kann eine für Sie die Lösung gefunden werden, die alle Gesichtspunkte optimal berücksichtigt. Ich bin bei allen Amts- und Landgerichten zugelassen und daher bundesweit tätig.
Veröffentlichungen in Anwalt4you:
5/10/07 Darf ein Gutschein nach einem Jahr verfallen?
3/21/07 Beratungshilfe und Inkassokosten
3/9/07 Verliert der Versicherungsnehmer seinen Versicherungsschutz, wenn er Tuningmaßnahmen am Fahrzeug durchführt und bei der Versicherung nicht meldet?
3/9/07 Muss die Versicherung für einen Wildunfall eintreten, wenn es nicht zum Zusammenstoß mit dem Tier gekommen ist?
1/24/07 Vorsicht bei Alkoholgenuss nach einem Verkehrsunfall
11/30/06 Die Erwerbsminderungsrente - Bei Kürzung Recht auf Nachzahlung?
10/31/06 Verstößt eine lebenslange Unscheidbarkeit der Ehe nach kirchlichem Recht gegen Art. 6 Abs. 1 GG und deutschem ordre public?
10/31/06 Sind Ausländer im Falle einer Festnahme unverzüglich über ihr Recht auf konsularischen Beistand durch ihr Heimatland aufzuklären?
10/20/06 BGH, Urteil vom 28.06.2006 (Az. XII ZR 50/04)