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| Das Widerrufsrecht bei Internetauktionen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Das Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften soll den Verbraucher schützen, da sowohl der Vertragspartner als auch das Produkt für ihn quasi unsichtbar sind. So wundert es nicht, dass der fürs Kaufrecht zuständige VIII Zivilsenat des Bundesgerichtshofs bereits im Jahr 2004 entschieden hat, dass Verbrauchern, die im Rahmen sogenannter Internetauktionen Waren von gewerblichen Anbietern ersteigern, bei bestimmten Vertragsgestaltungen ebenfalls ein Widerrufsrecht zustehen soll. Nach der Ausnahmeregelung des § 312 d Abs. 4 BGB besteht das grundsätzlich befristete Widerrufsrecht nicht bei Fernabsatzverträgen 1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde, 2. zur Lieferung von Audio - oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind, 3. zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten, 4. zur Erbringung von Wett - und Lotteriedienstleistungen oder 5. die in der Form von Versteigerungen ( § 156 ) geschlossen werden. Im Vordergrund der oben genannten Entscheidung stand die Frage, ob das Widerrufsrecht bei Internetauktionen gemäß der Nr. 5 ausgeschlossen ist. Der Bundesgerichtshof hat hinsichtlich der Auktionsform bei eBay den Bestand eines Widerrufsrechts mit folgender Begründung bejaht : Der Kaufvertrag kommt bei eBay nämlich nicht durch Zuschlag sondern durch verbindliches Verkausangebot und Annahme diese Angebots durch das höchste Gebot des Käufers zu Stande. Im Endeffekt hat diese Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu einer weitgehend klaren Rechtslage bei eBay Auktionen geführt. Dementsprechend lautet der Slogan bei eBay auch " Drei, zwei, eins...meins" und nicht zum ersten, zum zweiten und... ! Verfasser: Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Michael Kohberger Austr. 9 1/2 89407 Dillingen a. d. Donau Tel.: 09071 / 2658 Info: http://www.anwaltkohberger.de Dieser Beitrag wurde am Oct 24, 2006 erstellt
und zuletzt am Oct 24, 2006 aktualisiert.
Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen.
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