Sind Ausländer im Falle einer Festnahme unverzüglich über ihr Recht auf konsularischen Beistand durch ihr Heimatland aufzuklären?
 

Das Bundesverfassungsgericht hatte über die Frage zu entscheiden, ob Ausländer im Falle einer Festnahme unverzüglich über ihr Recht auf konsularischen Beistand durch ihr Heimatland aufzuklären sind.

Das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 19.09.2006, Az. 2 BvR 2115/01; 2 BvR 2132/01; 2 BvR 348/03) bejaht diese Frage und hob zwei Urteile des BGH aus den Jahren 2001 und 2003 gegen zwei Türken auf.

Im ersten Fall wurde der Beschwerdeführer wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe, im zweiten Fall wurde der Beschwerdeführer wegen einer räuberischen Erpressung mit Todesfolge zu einer Haftstrafe von elf Jahren verurteilt.

Beiden Fällen war gemeinsam, dass die Türken nach ihrer Festnahme vor der Polizei aussagten, ohne auf Ihr Recht des konsularischen Beistandes aufgeklärt worden zu sein.

Diese Aussagen spielten später auch für die jeweiligen Verurteilungen eine Rolle.

 

Nach Ansicht der Bundesverfassungsrichter verletzt der Verstoß gegen die völkerrechtliche Pflicht gemäß dem „Wiener Konsularrechtsübereinkommen", dem auch die Bundesrepublik Deutschland beigetreten ist, das Recht der Betroffenen auf ein faires Verfahren.

Die Belehrung ist nach Ansicht der Verfassungsrichter zwingend. Zur Begründung verweist das Gericht auf das Urteil des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag aus dem Jahre 2001 im Fall der im Jahre 1999 in den USA hingerichteten Brüder La Grand.

Abzuwarten bleibt allerdings, ob die Prozesse gegen die beiden Türken nun vom BGH neu aufgerollt werden.

Dies ist zu erwarten, wenn der BGH nach Prüfung der Urteile zu dem Ergebnis kommt, dass sich der Belehrungsfehler auf die Urteile ausgewirkt hat.

 

Mitgeteilt von: Rechtsanwalt Alexander Velten, Gießen

http://www.anwalt-fvvs.de/

Dieser Beitrag wurde am Oct 31, 2006 erstellt und zuletzt am Jan 25, 2007 aktualisiert. Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen.
Was möchten Sie als Nächstes tun?
eine Anfrage an den Verfasser senden und nur von diesem ein unverbindliches Angebot erhalten.
eine Anfrage an alle Anwälte senden und mehrere unverbindliche Angebote erhalten.
Anwaltssuche • PLZ:
Alexander Velten
Rodheimer Str. 95
35398 Gießen
Telefon: +49(0)641/9607441
Spezialisierung:
Ordnungswidrigkeitenrecht, Straßenverkehrsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Strafrecht
Kurzvorstellung:
Mein Anliegen ist es, Ihnen in Ihrem unternehmerischen und privaten Lebensbereich die notwendige Sicherheit für jede Ihrer wichtigen Entscheidungen zu geben. Seit der Gründung der Bürogemeinschaft ist der Schwerpunkt meiner Tätigkeit die Strafverteidigung und die Beratung auf dem Gebiet des Strafrechts. Daneben liegt mein Interesse im Bereich des Zivilrechts - hier insbesondere des Erbrechts, Familienrechts, Schadensersatzrechts und Verkehrsrechts. Ich lege großen Wert darauf, dass die mir gestellten Aufgaben zeiteffizient und innerhalb eines vernünftigen Kostenrahmens erledigt werden. Zufrieden bin ich erst, wenn Sie es sind. Ich sehe mich als Dienstleister, dessen Aufgabe es ist, für den Mandanten die bestmögliche Lösung zu erarbeiten und auch durchzusetzen. Beschränkt ist die anwaltliche Tätigkeit nicht allein auf das Führen von Prozessen. Vielmehr sollte der Anwalt, neben der gerichtlichen Tätigkeit, bereits im Vorfeld Probleme und Konfliktpunkte aufzeigen und diesbezüglich sachgerechte Lösungen finden. In erster Linie strebe ich daher, wo es möglich ist, eine außergerichtliche Lösung an, weil eine solche erfahrungsgemäß schneller, wirksamer und kostengünstiger ist, als ein langwieriges gerichtliches Verfahren. Vor allem bei familienrechtlichen Streitigkeiten trägt diese Vorgehensweise zu einer Harmonisierung und damit zur Konfliktbereinigung bei. Ferner berücksichtigt eine optimale Lösung auch die wirtschaftlichen und finanziellen Aspekte. Damit ist gemeint, dass nicht immer der rein juristische Weg der wirtschaftlich sinnvolle und daher zu beschreitende Weg ist. Aufgrund einer individuellen Zusammenarbeit mit Ihnen und intensiven Auseinandersetzung mit den mir angetragenen Problemen, kann eine für Sie die Lösung gefunden werden, die alle Gesichtspunkte optimal berücksichtigt. Ich bin bei allen Amts- und Landgerichten zugelassen und daher bundesweit tätig.
Veröffentlichungen in Anwalt4you:
5/10/07 Darf ein Gutschein nach einem Jahr verfallen?
3/21/07 Beratungshilfe und Inkassokosten
3/9/07 Verliert der Versicherungsnehmer seinen Versicherungsschutz, wenn er Tuningmaßnahmen am Fahrzeug durchführt und bei der Versicherung nicht meldet?
3/9/07 Muss die Versicherung für einen Wildunfall eintreten, wenn es nicht zum Zusammenstoß mit dem Tier gekommen ist?
1/24/07 Vorsicht bei Alkoholgenuss nach einem Verkehrsunfall
11/30/06 Die Erwerbsminderungsrente - Bei Kürzung Recht auf Nachzahlung?
10/31/06 Verstößt eine lebenslange Unscheidbarkeit der Ehe nach kirchlichem Recht gegen Art. 6 Abs. 1 GG und deutschem ordre public?
10/31/06 Sind Ausländer im Falle einer Festnahme unverzüglich über ihr Recht auf konsularischen Beistand durch ihr Heimatland aufzuklären?
10/20/06 BGH, Urteil vom 28.06.2006 (Az. XII ZR 50/04)