N 24. de: Ein Arzt oder Zahnarzt hat kaum noch die Möglichkeit, sich frei niederzulassen. Zumeist besteht eine Zulassungsbeschränkung in dem favorisierten Gebieten, d.h. es wird kein neuer Vertragsarztsitz vergeben. Die Alternative ist, dass der niederlassungswillige Arzt/Zahnarzt einen bestehenden Sitz übernimmt. Für den jungen Arzt bzw. Zahnarzt bleibt somit die Möglichkeit, weil der separate Erwerb eines Vertragsarztsitzes nicht zulässig ist, eine Praxis seiner Fachrichtung zu erwerben um so den Vertragsarztsitz zu übernehmen. Statt gleich eine Praxis als Ganzes zu erwerben, empfiehlt es sich zunächst einen Anteil an einer Praxis oder Gemeinschaftspraxis mit Vertragsarztsitz zu erwerben. Zum einen sind die Investitionskosten und das unternehmerische Risiko geringer. Zum anderen profitieren die Partner vom know-how –Transfer und der Berufseinsteiger hat eine erheblich bessere Chance den good will ohne nennenswerten Verlust zu übernehmen. Für beide Vertragspartner ist daher wichtig, dass nicht nur Regelungen in Übereinstimmung mit dem öffentlich-rechtlichen Zulassungsverfahren nach § 103 SGB V getroffen werden, sondern die zivilrechtliche Seite des Praxiskaufs bzw. Verkaufs in einer für beide Seiten gewinnbringende Lösung mündet. Es empfiehlt sich sorgfältig und rechtzeitig zu planen. Erfahrungsgemäß ist ein Planungshorizont von 12 bis 18 Monaten ideal. Es sind eine Reihe rechtlicher Aspekte zu berücksichtigen, z.B. Übernahme der Räumlichkeiten, Einstieg in die Arbeitsverträge, Sicherung des Kaufpreises, Sicherung der Finanzierung für den Erwerber, steuerliche Gesichtspunkte, rechtliche Regelung des persönlichen Umfeldes, Wettbewerbsverbot für den ausscheidenden Arzt usw. Wir empfehlen, die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen, der sich schwerpunktmäßig mit dem Kauf und der Bewertung einer Arzt-/ Zahnarztpraxis und dem Abfassen von Gesellschaftsverträgen für Gemeinschaftspraxen befasst. www.anwaelte-giessen.de
Dieser Beitrag wurde am Nov 2, 2006 erstellt
und zuletzt am Nov 3, 2006 aktualisiert.
Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen.
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Edgar Zorn
Wetzlarer Straße 95
35398 Gießen
Telefon: 0641202121
Spezialisierung:
Immobilienrecht, Mietrecht, Straßenverkehrsrecht, Wettbewerbsrecht, Kapitalanlagerecht
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Kurzvorstellung: Wir sind eine seit über 25 Jahren erfolgreich arbeitende Rechtsanwaltskanzlei, die aus der Einzelkanzlei des Rechtsanwalt Edgar Zorn hervorgegangen ist und seit 2004 als Sozietät fortbesteht.
Unsere Kernkompetenz liegt im Zivilrecht mit Spezialisierung im Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, im gewerblichen Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht und Forderungsmanagement.
Darüber hinaus sind wir eine feste Größe im Bereich Familienrecht ( Ehevertrag, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht ) und Erbrecht ( Testament, Erbfolge, Pflichtteil, Erbvertrag, Schenkung, Steuern ).
Rechtsanwalt Jörg Reich berät zusätzlich im Bereich Kapitalanlagerecht, Anlegerschutz, Bankenrecht und Börsenrecht. Er vertritt erfolgreich die Rechte geprellter Anleger ( Schrottimmobilie, Immobilienfonds, Grauer Kapitalmarkt ).
Er verfügt über internationale Erfahrung ( Asien: China, Korea, Vietnam, Afrika: Namibia, Süd Afrika, Amerika: USA ( Ostküste )) und ist, unter anderem, Ihr Ansprechpartner für unsere Kooperation in Athen, Griechenland.
Herr Rechtsanwalt Edgar Zorn bildet neben seinem weitreichenden lokalen Netzwerk ( Frankfurt, Gießen, Limburg, Marburg, Wetzlar ) und seinem wachsenden Mandantenstamm aus der Schweiz und Österreich, das feste Bindeglied zu unserer Kooperation in Palma de Mallorca.
Hier werden Kunden insbesondere in Bezug auf Immobilienerwerb und Anlageinvestitionen auf Mallorca sowie in Spanien insgesamt beraten.
Neben weiteren Sprachen beraten wir durch Frau Rechtsanwältin Beate Wypchol in polnischer Sprache. Frau Rechtsanwältin Beate Wypchol, die in Polen aufgewachsen ist, betreut im Team mit Herrn Rechtsanwalt Jörg Reich, im Rahmen unserer Kompetenzen, das Gebiet Osteuropa.
Rechtsberatung in Deutschland und vor Ort aus einer Hand!
Wir verstehen unsere Tätigkeit als moderne Dienstleistung auf höchstem Niveau und bemühen uns fortwährend, unsere Kompetenz und unser Know-how für unsere Mandanten auszubauen. Wir arbeiten eng mit weiteren Experten bundesweit und international zusammen.
Durch den intensiven Austausch unter den Anwälten unserer Kanzlei profitieren unsere Kunden zum einen von der Erfahrung von über 25 Jahren rechtsanwaltschaftlicher Tätigkeit und zum zweiten von der Aufgeschlossenheit gegenüber modernen online-gestützter Daten- und Recherchemethoden zu aktuellen Entscheidungen
Wir nehmen uns Zeit, sind für unsere Kunden direkt ansprechbar und bearbeiten die uns übertragenen Mandate forciert.
www.anwaelte-giessen.de
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