Neben technischen Sicherheitslücken in Freemail-Systemen, die es Angreifern ermöglichen, ohne Authentisierung auf das System zuzugreifen, ist die Methode des sogenannten „Social Hacking“, des Erratens der Zugangsdaten, durchaus vielversprechend. Um auf diesem Weg unbefugten Zugang zu einem Mail-Konto zu erlangen, benötigt ein Eindringling entweder den Account-Namen oder die komplette E-Mail-Adresse des Opfers. Daten, die leicht zu besorgen sind. Aus nachvollziehbaren Gründen wird auf eine detaillierte Darstellung der Verfahrensmodalitäten wie man sich sodann in ein Email-Konto unbefugterweise einhackt wegen der offensichtlichen Gefahr der Nachahmung verzichtet. Nur soviel – schwer ist es nicht! Als Gegenmaßnahmen empfiehlt es sich einen Freemail-Anbieter zu wählen, der keine beliebig vielen Fehl-Log-ins zulässt, ohne das E-Mail-Konto zu sperren. Eine andere Möglichkeit für Anbieter, solche Attacken zu verhindern, besteht darin, dass zwischen jedem Fehl-Log-in eine immer längere Wartezeit notwendig ist, bis der nächste Log-in erfolgen kann. Wegen der immer größeren Wartezeiten würde eine sogenannte Brute-Force-Attacke so lange dauern, dass sie praktisch undurchführbar ist. Und eine dritte, ebenfalls einfache Möglichkeit für den Freemail-Anbieter besteht darin, dem Konteninhaber nach dem Log-in anzuzeigen, ob Fehl-Log-ins erfolgten. Werden einem Konteninhaber solche Fehl-Log-ins angezeigt, dann weiß er zumindest, dass jemand (erfolgreich oder erfolglos) versucht hat, in sein Konto einzudringen. Ein Passwort ist umso schwerer zu erraten, je länger es ist. Für Passwörter bis zu einer Länge von vier bis fünf Zeichen braucht ein Angreifer kaum themenbezogene Wortlisten, sondern kann ein leistungsfähiges Brute-Force-Programm einfach alle möglichen Worte dieser Länge durchprobieren lassen. Passworte mit einer Länge von acht und mehr Zeichen sind auf diese Weise auch mit sehr leistungsfähigen Computern nicht mehr zu ermitteln. Sicherer ist ein Freemail-Anbieter, der eine Passwortlänge von mindestens acht Zeichen zwingend festlegen. Gleiches gilt für die möglichen Zeichen. Je mehr Zeichen für ein Passwort verwendet werden können, umso mehr mögliche Passworte einer bestimmten Länge gibt es. Während ein Hacker beispielsweise ein sechsstelliges Passwort, in dem nur Kleinbuchstaben vorkommen dürfen, noch relativ einfach ermitteln kann, ist das Hacken eines Passworts, in dem Klein- und Großbuchstaben, Ziffern und 20 Sonderzeichen vorkommen können, praktisch unmöglich.
Dieser Beitrag wurde am Nov 20, 2006 erstellt
und zuletzt am Nov 20, 2006 aktualisiert.
Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen.
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Joerg Reich
Wetzlarer Str. 95
35398 Gießen
Telefon: 0641202121
Spezialisierung:
Arbeitsrecht, Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Kapitalanlagerecht, Wettbewerbsrecht
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Kurzvorstellung: Wir sind eine seit über 25 Jahren erfolgreich arbeitende Rechtsanwaltskanzlei, die aus der Einzelkanzlei des Rechtsanwalt Edgar Zorn hervorgegangen ist und seit 2004 als Sozietät fortbesteht.
Unsere Kernkompetenz liegt im Zivilrecht mit Spezialisierung im Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, im gewerblichen Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht und Forderungsmanagement.
Darüber hinaus sind wir eine feste Größe im Bereich Familienrecht ( Ehevertrag, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht ) und Erbrecht ( Testament, Erbfolge, Pflichtteil, Erbvertrag, Schenkung, Steuern ).
Rechtsanwalt Jörg Reich berät zusätzlich im Bereich Kapitalanlagerecht, Anlegerschutz, Bankenrecht und Börsenrecht. Er vertritt erfolgreich die Rechte geprellter Anleger ( Schrottimmobilie, Immobilienfonds, Grauer Kapitalmarkt ).
Er verfügt über internationale Erfahrung ( Asien: China, Korea, Vietnam, Afrika: Namibia, Süd Afrika, Amerika: USA ( Ostküste )) und ist, unter anderem, Ihr Ansprechpartner für unsere Kooperation in Athen, Griechenland.
Herr Rechtsanwalt Edgar Zorn bildet neben seinem weitreichenden lokalen Netzwerk ( Frankfurt, Gießen, Limburg, Marburg, Wetzlar ) und seinem wachsenden Mandantenstamm aus der Schweiz und Österreich, das feste Bindeglied zu unserer Kooperation in Palma de Mallorca.
Hier werden Kunden insbesondere in Bezug auf Immobilienerwerb und Anlageinvestitionen auf Mallorca sowie in Spanien insgesamt beraten.
Neben weiteren Sprachen beraten wir durch Frau Rechtsanwältin Beate Wypchol in polnischer Sprache. Frau Rechtsanwältin Beate Wypchol, die in Polen aufgewachsen ist, betreut im Team mit Herrn Rechtsanwalt Jörg Reich, im Rahmen unserer Kompetenzen, das Gebiet Osteuropa.
Rechtsberatung in Deutschland und vor Ort aus einer Hand!
Wir verstehen unsere Tätigkeit als moderne Dienstleistung auf höchstem Niveau und bemühen uns fortwährend, unsere Kompetenz und unser Know-how für unsere Mandanten auszubauen. Wir arbeiten eng mit weiteren Experten bundesweit und international zusammen.
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Veröffentlichungen in Anwalt4you:
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Notwehrrecht gegen ungewolltes Fotografieren, Medienrecht aktuell, Assessor Dominic Döring, Gießen, informiert: Handgreiflichkeiten sind zum Teil erlaubt
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Erbrecht - ob neu oder alt, - wer kein Testament verfasst, bekommt nach dem Gesetz nur selten seinen (letzten) Willen! Erbrecht aktuell, Rechtsanwalt Jörg Reich, Gießen, informiert:
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Verjährung von Schadensersatzansprüchen bei Kapitalanlagen wie geschlossenen Immobilienfonds und Eigentumswohnungen aufgrund von Beratungsfehlern, Kapitalanlagerecht aktuell, Rechtsanwalt Jörg Reich, Gießen, informiert:
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+ tex OIL & GAS INC. Beteiligungsformular an Erdöl-/ Erdgasprojekt mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung, Rechtsanwalt Jörg Reich, Gießen, informiert:
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Fernsehbericht zu geschlossenen Immobilienfonds und den finanzierenden Banken, Rechtsanwalt Jörg Reich, Gießen, informiert:
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Versicherungsrecht aktuell: private Haftpflichtversicherungen müssen in bestimmten Fällen für vorsätzliches Handeln von Kindern haften, Rechtsanwalt Jörg Reich, Gießen, informiert:
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