Wer beim Autofahren mit einem Taschencomputer hantiert, muss mit einem Bußgeld rechnen. Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe gilt das Bußgeld auch dann als verwirkt, wenn der Fahrer mit dem Multifunktionsgerät gar nicht telefoniert, sondern nur den Datenspeicher abruft. Ein 42-jähriger Mann, während der Fahrt bei der Bedienung seines elektronisches Notizbuch von der Polizei erwischt, muss nun voraussichtlich 40 Euro Bußgeld zahlen. Das OLG verwies den Fall an das Amtsgericht Mannheim zurück. (Az: 3 Ss 219/05 - Beschluss vom 27. November 2006). www.anwaelte-giessen.de
Dieser Beitrag wurde am Dec 4, 2006 erstellt
und zuletzt am Jun 11, 2007 aktualisiert.
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Edgar Zorn
Wetzlarer Straße 95
35398 Gießen
Telefon: 0641202121
Spezialisierung:
Immobilienrecht, Mietrecht, Straßenverkehrsrecht, Wettbewerbsrecht, Kapitalanlagerecht
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Kurzvorstellung: Wir sind eine seit über 25 Jahren erfolgreich arbeitende Rechtsanwaltskanzlei, die aus der Einzelkanzlei des Rechtsanwalt Edgar Zorn hervorgegangen ist und seit 2004 als Sozietät fortbesteht.
Unsere Kernkompetenz liegt im Zivilrecht mit Spezialisierung im Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, im gewerblichen Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht und Forderungsmanagement.
Darüber hinaus sind wir eine feste Größe im Bereich Familienrecht ( Ehevertrag, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht ) und Erbrecht ( Testament, Erbfolge, Pflichtteil, Erbvertrag, Schenkung, Steuern ).
Rechtsanwalt Jörg Reich berät zusätzlich im Bereich Kapitalanlagerecht, Anlegerschutz, Bankenrecht und Börsenrecht. Er vertritt erfolgreich die Rechte geprellter Anleger ( Schrottimmobilie, Immobilienfonds, Grauer Kapitalmarkt ).
Er verfügt über internationale Erfahrung ( Asien: China, Korea, Vietnam, Afrika: Namibia, Süd Afrika, Amerika: USA ( Ostküste )) und ist, unter anderem, Ihr Ansprechpartner für unsere Kooperation in Athen, Griechenland.
Herr Rechtsanwalt Edgar Zorn bildet neben seinem weitreichenden lokalen Netzwerk ( Frankfurt, Gießen, Limburg, Marburg, Wetzlar ) und seinem wachsenden Mandantenstamm aus der Schweiz und Österreich, das feste Bindeglied zu unserer Kooperation in Palma de Mallorca.
Hier werden Kunden insbesondere in Bezug auf Immobilienerwerb und Anlageinvestitionen auf Mallorca sowie in Spanien insgesamt beraten.
Neben weiteren Sprachen beraten wir durch Frau Rechtsanwältin Beate Wypchol in polnischer Sprache. Frau Rechtsanwältin Beate Wypchol, die in Polen aufgewachsen ist, betreut im Team mit Herrn Rechtsanwalt Jörg Reich, im Rahmen unserer Kompetenzen, das Gebiet Osteuropa.
Rechtsberatung in Deutschland und vor Ort aus einer Hand!
Wir verstehen unsere Tätigkeit als moderne Dienstleistung auf höchstem Niveau und bemühen uns fortwährend, unsere Kompetenz und unser Know-how für unsere Mandanten auszubauen. Wir arbeiten eng mit weiteren Experten bundesweit und international zusammen.
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