Vaterschaftstest - ein sicherer Nachweis!
Bei einem modernen Vaterschaftstest wird das Erbgut der Eltern analysiert und auf seine Übereinstimmungen mit dem des Kindes überprüft. Ein wissenschaftliches Verfahren dient hier als Abstammungsgutachten, mit dem das Verwandtschaftsverhältnis zwischen zwei Personen, in der Regel das Vater-Kind-Verhältnis, festgestellt werden soll.
Im Gegensatz zu Blutgruppengutachten, in denen Eiweiß-Bestandteile des Blutes untersucht werden, wird bei einem DNA-Vaterschaftstest eine Verwandtschaft anhand von Merkmalen der Erbsubstanz, der sog. DNA (engl. deoxyribonucleic acid) geprüft.
Obgleich man aus einigen Blutzellen DNA isolieren kann, benötigt man für einen DNA-Test grundsätzlich kein Blut, sondern man kann den Test mit jedem Material durchführen, an dem sich kernhaltige Zellen befinden. So können beispielsweise Mundschleimhautspeichelproben und Haarwurzeln aber auch benutzte Taschentücher, Schnuller, Zahnbürsten etc. die für den Test benötigte DNA liefern.
Die DNA, die für einen Vaterschaftstest benötigt wird, befindet sich im Zellkern.
Bestimmte Bereiche der DNA werden mit Hilfe eines besonderen Verfahrens (der sog. Polymerase- Kettenreaktion, eng. polymerase chain reaction (PCR)) vervielfältigt und dadurch sichtbar gemacht. Das DNA-Muster, das man so erhält, wird als „genetischer Fingerabdruck" bezeichnet.
Da das Erbgut jedes Menschen einzigartig ist und zur Hälfte von der Mutter und zur anderen Hälfte vom biologischen Vater besteht, wird der so erhaltene Fingerabdruck des Kindes mit dem der Mutter und dem des potentiellen biologischen Vaters verglichen.
So lässt sich mit nahezu 100%iger Sicherheit sagen, ob ein Kind das Kind bestimmter Eltern ist oder auch nicht (positiver wie auch negativer Vaterschaftsnachweiß). Voraussetzung für eine im Ergebnis derart hohe Sicherheit ist aber, dass auch die Mutter für den Test zur Verfügung steht. Steht die Mutter aber nicht zur Verfügung, so verringert sich diese Quote entsprechend.
Theoretisch besteht auch die Möglichkeit, dass die DNA eines Mannes alle Merkmale der DNA des Kindes aufweist und dieser trotzdem nicht der biologische Vater ist. In seriösen Gutachten wird diese Möglichkeit in jedem Einzelfall berechnet und gesondert ausgewiesen.
Der Vaterschaftstest kann direkt nach der Geburt des Kindes durchgeführt werden.
Wird das Kind aber gestillt, besteht die Möglichkeit, dass sich Zellen der Mutter in der Mundschleimhaut des Kindes befinden. Zu Gunsten eines sicheren Ergebnisses sollte daher in jedem Fall gewährleistet sein, dass die Proben, die entnommen werden, nicht unbrauchbar sind. Eine Probenentnahme sollte daher mindestens zwei Stunden nach dem Stillen und nach jeglichem Speisenverzehr entnommen werden.
Dieser Beitrag wurde am Dec 15, 2006 erstellt und zuletzt am Dec 15, 2006 aktualisiert. Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen.
Was möchten Sie als Nächstes tun?
eine Anfrage an den Verfasser senden und nur von diesem ein unverbindliches Angebot erhalten.
eine Anfrage an alle Anwälte senden und mehrere unverbindliche Angebote erhalten.
Anwaltssuche • PLZ:
Anna-Maria Vlachou
Rodheimerstr. 95
35398 Gießen
Telefon: 0641-9607441
Spezialisierung:
Familienrecht, Kaufrecht, Leasingrecht, Vertragsrecht, Verkehrsrecht
Kurzvorstellung:
Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt im Kauf-, Leasing- und Autorecht sowie auf den Gebieten des Familienrechts. Auf diesen Gebieten berate ich meine Klientel umfassend und kompetent mit stetigem Augenmerk auf die aktuellste Rechtsprechung. Mein Ziel ist es, praktikable Lösungen aufzuzeigen, die den Interessen meiner Mandantschaft gerecht werden. Mandatsintern lege ich Wert auf eine verständliche Sprache und die Vermeidung von "Juristendeutsch". Probleme müssen ohne Umschweife auf den Punkt gebracht werden. Als starke Verhandlungspartnerin habe ich den Anspruch, die gefundenen Ziele, wenn nötig mit hohem Maß an Diplomatie, bei dem Gegner durchzusetzen. Zuvorderstes Ziel ist die außergerichtliche und damit schnelle Durchsetzung der angestrebten Ziele. Wo außergerichtliche Lösungen nicht möglich sind, bin ich eine engagierte Prozessbevollmächtigte, die Ihre Rechte konsequent gerichtlich durchsetzt. Ich bin bei allen Amts- und Landgerichten vertretungsbefugt und daher bundesweit tätig. Eine Beratung in Griechisch ist möglich. In unserer Bürogemeinschaft sind vier Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen organisiert. Jeder Berufsträger ist auf seinen Spezialgebieten tätig. Dadurch decken wir nahezu alle Rechtsgebiete ab und gewährleisten für das jeweils übertragene Mandat eine stets hochwertige und kompetente Beratung, denn: Wir wissen, dass ein Rechtsanwalt nicht auf allen Rechtsgebieten die gleiche Kompetenz aufweisen kann. Hiervon profitieren Sie! Weitere Informationen zu uns und unseren Kanzleien finden Sie unter www.anwalt-fvvs.de.
Veröffentlichungen in Anwalt4you:
5/23/07 Drei gute Gründe, um sich scheiden zu lassen ... (Teil 2)
5/23/07 Drei gute Gründe, um sich scheiden zu lassen .... (Teil 1)
4/16/07 Kfz-Kaufvertragsklausel - Bedingung oder Vorleistungspflicht?
2/16/07 Unterhaltspflicht des gehörnten Ehegatten?
2/16/07 Mobiltelefon - Die Nutzung während der Fahrt ist IMMER ordnungswidrig!
12/15/06 Vaterschaftstest - ein sicherer Nachweis!
12/6/06 Kündigung eines Kfz-Leasingvertrages wegen Zahlungsverzuges oftmals unwirksam!
11/29/06 BGH: Frauenarzt muss Alimente zahlen!
11/29/06 Formularmäßiger Ausschluss der Gewährleistung beim Kauf gebrauchter Güter (gebrauchte Autos, Möbel, Handys, Computer) ist - auch beim privaten Direktgeschäft- unwirksam!
11/29/06 Gekauft wie gesehen - Rücktritt vom Autokauf wegen manipulierten Tachostandes? Teil II
11/29/06 Gekauft wie gesehen - Rücktritt vom Autokauf wegen manipulierten Tachostandes? Teil I
10/25/06 Der Rücktritt vom Kaufvertrag
10/11/06 Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten beim Leasing
9/29/06 Das neue Unterhaltsrecht -geplante Änderungen und voraussichtliche Auswirkungen
9/22/06 Ersatz der Mietwagenkosten nach unverschuldetem Verkehrsunfall?
9/21/06 Zugangsbeweis durch Sendeprotokoll des Faxgerätes?