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| Bis wann muß ein Vermieter über Betriebskosten abrechnen? | ||||||||||
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Mit In-Kraft-Treten der Mietrechtsreform muss der Vermieter über die vertraglich vereinbarten Betriebs- bzw. Nebenkosten spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes abrechnen und die Abrechnung vorlegen. Diese Frist ist eine sog. Ausschlußfrist. Ausschlußfristen sind Fristen, nach deren Ablauf eine Forderung - hier eine eventuelle Nachforderung von Betriebskosten - nicht mehr geltend gemacht werden kann. Eine Ausnahme gilt nur für den Fall, dass der Vermieter sein Versäumen nicht verschuldet hat.
Dieser Beitrag wurde am Sep 25, 2003 erstellt
und zuletzt am Sep 25, 2003 aktualisiert.
Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen.
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