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| Erhält man für "kleinere Verletzungen" nach einem Verkehrsunfall kein Schmerzensgeld mehr? | ||||||||||
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Versicherer neigen in der Vergangenheit dazu, unter Hinweis auf das Schadenserrsatzänderungsgesetz zum 01.08.2002 Schmerzensgeldzahlungen bei kleineren Verletztungen zu verweigern. Es wird häufig behauptet, dass bei Bagatellverletzungen kein Anspruch auf ein Schmerzensgeld mehr bestehe.
Diese Begründung ist grundsätzlich nicht richtig! Lediglich der Entwurf zu dem oben genannten Gesetzt sah vor, dass ein Schmerzensgeld nur noch verlangt werden kann, wenn die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt wurde oder die Verletzungen nicht unerheblich waren. Eine ausdrückliche "Bagatellgrenze" wurde im verabschiedeten Gesetz allerdings nicht eingeführt. Der Verlust eines Anspruchs auf Schmerzensgeld bei Bagatellverletzungen ist bisher nicht Gesetz geworden.
Die Argumentation der Versicherer, mit dem Regierungsentwurf sei der erklärte Wille des Gesetzgebers diesbezüglich bekundet worden, überzeugt nicht. Die Rechtsprechung ist nach Art. 97 Abs. 1 Grundgesetz unabhängig und nur an das Gesetz gebunden. Da die Bagatellgrenze aus gutem Grunde nicht in das Gesetz aufgenommen wurde, werden die Gerichte der alten Rechtsprehung sicherlich folgen und Schmerzengeldansprüche auch bei kleineren Verletzungen zusprechen.
Dieser Beitrag wurde am Sep 30, 2003 erstellt
und zuletzt am Oct 1, 2003 aktualisiert.
Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen.
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