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| Welche Anforderungen stellt die Rechtsprechung an eine Eigenbedarfskündigung | ||||||||||
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Vermieter können Mietern wegen Eigenbedarfs nur kündigen, wenn sie dafür triftige Gründe haben, die der Vermieter konkret darzulegen hat. Das ist z.b. der Fall, wenn der Vermieter die Wohnung für sich oder für eine zu seinem Hausstand gehörende Person, zum Beispiel eine Pflegekraft, oder für einen nahen Familienangehörigen wie Eltern oder Geschwister benötigt.
Ein Mißbrauch wäre es, wenn der Vermieter einen weit überhöhten Wohnbedarf geltend macht und als Einzelperson eine 250 Quadratmeter große Wohnung kündigt.
Im Kündigungsschreiben muß schriftlich begründet werden, für welche Person die Wohnung benötigt wird. Der Vermieter muß einen konkreten Sachverhalt beschreiben, auf den er das Interesse dieser Person an der Wohnung stützt.
Dieser Beitrag wurde am Sep 30, 2003 erstellt
und zuletzt am Oct 1, 2003 aktualisiert.
Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen.
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