Österreich als Erbschaftssteuerparadies

Die sonnigen Gefilde Europas sind für Senioren häufig nicht der passende Ort, um einen geruhsamen Lebensabend zu verbringen. Für mobile Senioren bietet jedoch die Umsiedlung nach Österreich die Möglichkeit, ihre jetzige Lebensweise aufrechterhalten und trotzdem erhebliche erbschaftssteuerliche Vorteile zu realisieren.

Grundsätzlich ist es so, dass das gesamte Weltvermögen der deutschen Erbschaftssteuer unterfällt, wenn entweder der Erblasser oder die Erben in Deutschland leben bzw. gelebt haben. Soweit auch im Ausland Erbschaftssteuer anfällt, kann diese auf die deutsche Steuerschuld begrenzt angerechnet werden. Österreich ist jedoch eines der wenigen Länder, mit denen Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Erbschaftssteuer abgeschlossen hat. Dieses internationale Abkommen ist in Deutschland vorrangiges Recht und enthält einige einzigartige Regelungen, von denen deutsche Familien in erheblichem Maße profitieren können.

Darin wird der Republik Österreich ein ausschließliches Besteuerungsrecht für alle Vermögensgegenstände zugebilligt, die sich in Österreich befinden. Auf diesen Weise wird eine Doppelbesteuerung in Deutschland vermieden. Es verbleibt bei einer Steuerpflicht in Deutschland nur in Bezug auf in Deutschland belegenes Vermögen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Erblasser auch in Österreich lebt. Dabei muss der Erblasser keine bestimmte Zeit in Österreich gelebt haben, ehe er von den Regelungen im Doppelbesteuerungsabkommen profitieren kann. Zur Begründung eines Wohnsitzes in Österreich würde es daher bereits ausreichen, wenn der Erblasser dorthin fährt, um dort seine allerletzte Lebensphase zu verbringen. Anders als im nationalen deutschen Steuerrecht spielt es auch keine Rolle, wenn die zukünftigen Erben weiterhin in Deutschland leben.

Warum ist aber eine Besteuerung in Österreich vorteilhaft? - Dort existiert auch eine Erbschaftssteuer, und die Freibeträge für Kinder und Ehegatten fallen bei weitem nicht so hoch wie bei uns. Auch wird die Besteuerung von Immobilien schon seit längerem anhand der Verkehrswerte vorgenommen. Aus diesem Grund ist es daher überlegenswert, trotz Wegzug nach Österreich Vermögen in Deutschland zu belassen, um die hohen deutschen Freibeträge zugunsten der nächsten Angehörigen in Anspruch zu nehmen.

Was die Alpenrepublik als „Steuerschlupfloch" aber so außerordentlich interessant macht, ist die Tatsache, dass Kapitalvermögen, welches der österreichischen Kapitalertragssteuer unterliegt, keiner weiteren Erbschaftssteuer unterliegt. Hierunter fallen im Wesentlichen:

  • Bankguthaben und Sparguthaben bei österreichischen Banken
  • Anleihen, wenn sich die Kupon auszahlende Stelle in Österreich befindet
  • in- und ausländische Aktien, Investmentfonds- und GmbH-Anteile, wenn die Beteiligung des Erblassers geringer als 1 % des Nennkapitals ist.

Voraussetzung ist allerdings, dass die vorgenannten Vermögensgegenstände nicht zu einem Betriebsvermögen gehören.

Diese Steuervermeidungsstrategie setzt jedoch mit der Verlagerung des Wohnsitzes in das deutsche Nachbarland eine Umstellung der kompletten Lebensplanung voraus. Erste Informationen über das Leben in Österreich bietet das Internetportal http://www.50plus.at/

Anmerkung: Wegen der kompletten Abschaffung der Erbschaftssteuer (in Österreich,

Dieser Beitrag wurde am Feb 20, 2007 erstellt und zuletzt am Oct 24, 2007 aktualisiert. Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen.
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Meine im Berliner Bezirk Steglitz-Zehlendorf ansässige Kanzlei ist deutschlandweit tätig./ Located in the district Steglitz-Zehlendorf of Berlin we offer our legal services all over Germany. Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei:/ Practice fields of the law office: 1. Deutsches und internationales Erbrecht und Erbschaftssteuerrecht/ German and international inheritance law and inheritance tax law 2. Steuerrecht und Steuerstrafrecht/ tax law and the defense against fiscal offense charges 3. Handels-, Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht/ commercial and corporate law 4. Forderungseinzug, Vertragsrecht und sonstiges Zivilrecht/ debt collection, contracts and litigation 5. Bankrecht und Kapitalanlagerecht/ banking law and capital investment law 6. internationales Recht/ international law Im Jahr 2007 erhielt Rechtsanwalt Henning Haarhaus von der Rechtsanwaltskammer Berlin die Genehmigung, den Titel Fachanwalt für Steuerrecht zu führen./ In 2007 Henning Haarhaus was awarded the title Certified Tax Expert by the bar association of Berlin. Korrespondenzsprachen sind deutsch und englisch. Rechtshilfe ist auch in anderen Sprachen möglich./ We correspond in English or German. Legal services are also rendered in other languages. Weitere Informationen über die Kanzlei nebst einem Ratgeber über Fragen zum Erbrecht und zur Unternehmensnachfolge erhalten Sie auf der Homepage der Kanzlei./ For receiving further information about our services and about the German inheritance and real estate law in English please visit the website of the law office. http://www.kanzlei-haarhaus.de
Veröffentlichungen in Anwalt4you:
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