Neues Unterhaltsrecht, Rechtsanwältin Beate Wypchol, Gießen, informiert:

Die Koalition verständigte sich in einem Spitzengespräch am 22.03.2007 nun doch auf ein neues Unterhaltsrecht.
Der ursprüngliche Gesetzesentwurf hatte vorgesehen, Geschiedene und nicht verheiratete ehemalige Partner gleichzustellen, wenn beide Kinder erziehen.
Nunmehr sollen die geschiedenen Ehefrauen beim Betreuungsunterhalt doch privilegiert werden. Sie kommen in den 2. Rang, die nicht verheirateten Frauen erst in den 3. Rang.
Die nicht verheirateten Frauen werden folglich im Unterhaltsrecht schlechter gestellt als die geschiedenen, auch wenn beide Kinder erziehen. Sie werden auch schlechter gestellt als langjährige Ehepartner, die keine Kinder betreuen. Damit soll der besondere Wertgehalt der Ehe sichergestellt werden.
Laut Bundesjustizministerin Zypries soll die Reform bereits in der kommenden Woche vom Bundestag verabschiedet werden und am 01.07.2007 in Kraft treten. Sie betrifft zunächst alle Scheidungen, die danach ausgesprochen werden.
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Dieser Beitrag wurde am Mar 26, 2007 erstellt und zuletzt am Jun 1, 2007 aktualisiert. Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen.
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Eherecht, Scheidungsrecht, Vertragsrecht, Familienrecht, Multimediarecht
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Wir sind eine seit über 25 Jahren erfolgreich arbeitende Rechtsanwaltskanzlei, die aus der Einzelkanzlei des Rechtsanwalt Edgar Zorn hervorgegangen ist und seit 2004 als Sozietät fortbesteht. Unsere Kernkompetenz liegt im Zivilrecht mit Spezialisierung im Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, im gewerblichen Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht und Forderungsmanagement. Darüber hinaus sind wir eine feste Größe im Bereich Familienrecht ( Ehevertrag, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht ) und Erbrecht ( Testament, Erbfolge, Pflichtteil, Erbvertrag, Schenkung, Steuern ). Rechtsanwalt Jörg Reich berät zusätzlich im Bereich Kapitalanlagerecht, Anlegerschutz, Bankenrecht und Börsenrecht. Er vertritt erfolgreich die Rechte geprellter Anleger ( Schrottimmobilie, Immobilienfonds, Grauer Kapitalmarkt ). Er verfügt über internationale Erfahrung ( Asien: China, Korea, Vietnam, Afrika: Namibia, Süd Afrika, Amerika: USA ( Ostküste )) und ist, unter anderem, Ihr Ansprechpartner für unsere Kooperation in Athen, Griechenland. Herr Rechtsanwalt Edgar Zorn bildet neben seinem weitreichenden lokalen Netzwerk ( Frankfurt, Gießen, Limburg, Marburg, Wetzlar ) und seinem wachsenden Mandantenstamm aus der Schweiz und Österreich, das feste Bindeglied zu unserer Kooperation in Palma de Mallorca. Hier werden Kunden insbesondere in Bezug auf Immobilienerwerb und Anlageinvestitionen auf Mallorca sowie in Spanien insgesamt beraten. Neben weiteren Sprachen beraten wir durch Frau Rechtsanwältin Beate Wypchol in polnischer Sprache. Frau Rechtsanwältin Beate Wypchol, die in Polen aufgewachsen ist, betreut im Team mit Herrn Rechtsanwalt Jörg Reich, im Rahmen unserer Kompetenzen, das Gebiet Osteuropa. Rechtsberatung in Deutschland und vor Ort aus einer Hand! Wir verstehen unsere Tätigkeit als moderne Dienstleistung auf höchstem Niveau und bemühen uns fortwährend, unsere Kompetenz und unser Know-how für unsere Mandanten auszubauen. Wir arbeiten eng mit weiteren Experten bundesweit und international zusammen. Durch den intensiven Austausch unter den Anwälten unserer Kanzlei profitieren unsere Kunden zum einen von der Erfahrung von über 25 Jahren rechtsanwaltschaftlicher Tätigkeit und zum zweiten von der Aufgeschlossenheit gegenüber modernen online-gestützter Daten- und Recherchemethoden zu aktuellen Entscheidungen Wir nehmen uns Zeit, sind für unsere Kunden direkt ansprechbar und bearbeiten die uns übertragenen Mandate forciert. www.anwaelte-giessen.de
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