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| Die vorläufige Festnahme - Was ist zu beachten? | ||||||||||||||||||
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Die vorläufige Festnahme ist ein Instrument der Ermittlungsbehörden, um einen Beschuldigten vorläufig in Gewahrsam zu nehmen. Die hierzu notwendige Anordnung kann durch die Staatsanwaltschaft und deren Hilfsbeamte (z.B. Polizeibeamte) erfolgen. Die Ingewahrsamnahme darf nur bis zum Ende des auf die Festnahme folgenden Tages dauern, also maximal 48 Stunden. Spätestens dann ist der Festgenommene dem Haftrichter vorzuführen oder zu entlassen. Erfolgt die Vorführung vor den Haftrichter, entscheidet dieser ob ein Haftbefehl erlassen und Untersuchungshaft angeordnet wird. Im Falle der Festnahme sollten folgende Verhaltensregeln beachtet werden: Vor allem anderen: Bewahren Sie Ruhe! Verhalten Sie sich gegenüber den Beamten zurückhaltend! Unterlassen Sie Provokationen und Beleidigungen! Leisten Sie keinen Widerstand! Machen Sie nur Angaben zur Person, zu diesen sind Sie verpflichtet. Machen Sie keine Angaben zur Sache und Bestehen Sie auf die Konsultation eines Rechtsanwaltes. Die Beamten müssen Ihnen bei der Herstellung des Kontaktes behilflich sein. Fragen Sie bei Bedarf nach dem örtlichen Telefonbuch oder der Notrufnummer des örtlichen Anwaltvereines. Wird Ihnen die Kontaktaufnahme mit einem Rechtsanwalt verweigert oder erreichen Sie Ihren Anwalt vorübergehend nicht, so gilt weitergin: Vermeiden Sie Aussagen zur Sache! Auch dann, wenn Ihnen die Vernehmungsbeamten weismachen wollen, dass sich eine Aussage für Sie nur positiv auswirken kann. Spätestens bei der Vorführung vor den Haftrichter wird man Ihrem Wunsch nach anwaltlicher Konsultation nachkommen. Dieser Beitrag wurde am Mar 29, 2007 erstellt
und zuletzt am Dec 8, 2007 aktualisiert.
Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen.
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