EHESCHEIDUNG NACH DEM POLNISCHEN RECHT

Die Ehescheidung nach dem polnischen Recht erfolgt nach dem Familien- und Vormundschaftsgesetzbuch (Kodeks Rodzinny i Opiekuńczy). Man muss hierbei zwischen der Scheidung und der gerichtlichen Trennung unterscheiden. Die Scheidung ist ein Gerichtsurteil, das dazu führt, dass die Ehe aufgelöst wird und somit nicht mehr existiert. Die Scheidung hat auch eine Reihe von anderen Folgen, die im Weiteren näher erläutert werden. Dagegen stellt die gerichtliche Trennung eine Art „beschränkte Scheidung“ dar. Sie erfolgt ebenfalls durch eine Entscheidung des Gerichts, man kann allerdings mindestens 6 wesentliche Unterschiede zwischen der Trennung und der Scheidung feststellen. Die Folgen der gerichtlichen Trennung sind mit Ausnahme der folgenden Unterschiede mit den Folgen der Scheidung identisch.

 

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Dieser Beitrag wurde am May 11, 2007 erstellt und zuletzt am May 11, 2007 aktualisiert. Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen.
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Beate Wypchol
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Telefon: 0641202121
Spezialisierung:
Eherecht, Scheidungsrecht, Vertragsrecht, Familienrecht, Multimediarecht
Kurzvorstellung:
Wir sind eine seit über 25 Jahren erfolgreich arbeitende Rechtsanwaltskanzlei, die aus der Einzelkanzlei des Rechtsanwalt Edgar Zorn hervorgegangen ist und seit 2004 als Sozietät fortbesteht. Unsere Kernkompetenz liegt im Zivilrecht mit Spezialisierung im Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, im gewerblichen Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht und Forderungsmanagement. Darüber hinaus sind wir eine feste Größe im Bereich Familienrecht ( Ehevertrag, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht ) und Erbrecht ( Testament, Erbfolge, Pflichtteil, Erbvertrag, Schenkung, Steuern ). Rechtsanwalt Jörg Reich berät zusätzlich im Bereich Kapitalanlagerecht, Anlegerschutz, Bankenrecht und Börsenrecht. Er vertritt erfolgreich die Rechte geprellter Anleger ( Schrottimmobilie, Immobilienfonds, Grauer Kapitalmarkt ). Er verfügt über internationale Erfahrung ( Asien: China, Korea, Vietnam, Afrika: Namibia, Süd Afrika, Amerika: USA ( Ostküste )) und ist, unter anderem, Ihr Ansprechpartner für unsere Kooperation in Athen, Griechenland. Herr Rechtsanwalt Edgar Zorn bildet neben seinem weitreichenden lokalen Netzwerk ( Frankfurt, Gießen, Limburg, Marburg, Wetzlar ) und seinem wachsenden Mandantenstamm aus der Schweiz und Österreich, das feste Bindeglied zu unserer Kooperation in Palma de Mallorca. Hier werden Kunden insbesondere in Bezug auf Immobilienerwerb und Anlageinvestitionen auf Mallorca sowie in Spanien insgesamt beraten. Neben weiteren Sprachen beraten wir durch Frau Rechtsanwältin Beate Wypchol in polnischer Sprache. Frau Rechtsanwältin Beate Wypchol, die in Polen aufgewachsen ist, betreut im Team mit Herrn Rechtsanwalt Jörg Reich, im Rahmen unserer Kompetenzen, das Gebiet Osteuropa. Rechtsberatung in Deutschland und vor Ort aus einer Hand! Wir verstehen unsere Tätigkeit als moderne Dienstleistung auf höchstem Niveau und bemühen uns fortwährend, unsere Kompetenz und unser Know-how für unsere Mandanten auszubauen. Wir arbeiten eng mit weiteren Experten bundesweit und international zusammen. Durch den intensiven Austausch unter den Anwälten unserer Kanzlei profitieren unsere Kunden zum einen von der Erfahrung von über 25 Jahren rechtsanwaltschaftlicher Tätigkeit und zum zweiten von der Aufgeschlossenheit gegenüber modernen online-gestützter Daten- und Recherchemethoden zu aktuellen Entscheidungen Wir nehmen uns Zeit, sind für unsere Kunden direkt ansprechbar und bearbeiten die uns übertragenen Mandate forciert. www.anwaelte-giessen.de
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