Drei gute Gründe, um sich scheiden zu lassen ... (Teil 2)

(Fortsetzung des Beitrags Teil 1)

2. Rente
Mit der Scheidung wird üblicherweise auch der Versorgungsausgleich durchgeführt.
Was bedeutet dies?
Entsprechend des Gedankens des Zugewinnausgleichs werden die während der Ehezeit erworbenen Anwartschaften oder Aussichten auf die Altersversorgung wegen Alters-, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit, insbesondere also Renten, Beamtenpensionen, betriebliche Ruhegeldleistungen, Renten aus einer Zusatzversorgung oder einer privaten Versorgung, etc. dem Ehegatten mit den wertniedrigeren Anwartschaften oder Aussichten zur Hälfte des Wertunterschiedes ausgeglichen, um dem während der Ehe nicht oder nur wenig verdienenden Ehegatten (also i.d.R. einer Hausfrau/ einem Hausmann) einen gerechten Ausgleich für ihren/ seinen Einsatz im Alter zu gewährleisten.
Auch hier ist aber grundsätzlich nicht der Zeitpunkt der Trennung maßgeblich, sondern der Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrages!
Mit anderen Worten: Während der Zeit des Getrenntlebens läuft der Ausgleichsanspruch des anderen Ehegatten auf, sofern dieser nicht oder nur wenig arbeitet. Die Folge: Die eigene Rente verringert sich im Zweifel auf die Hälfte!

3. Unterhalt
Noch immer besteht während des Getrenntlebens eine gesteigerte Unterhaltspflicht des leistungsfähigen Ehegatten.
Auch Jahre nach dem Zusammenleben kann es demnach passieren, dass der getrennt lebende Ehegatte bei Bedürftigkeit Unterhaltsansprüche erhebt oder sogar erheben muss! Ist der getrennt lebende Ehegatte bedürftig, ist vor dem Sozialstaat der leistungsfähige Ehegatte einstandspflichtig. Das folgt aus der Solidargemeinschaft Ehe, die auch während der Trennung noch immer fortbesteht. Bedürftigkeit bedeutet nicht immer Erwerbslosigkeit. Haben Sie schon einmal an die möglichen unterhaltsrechtlichen Auswirkungen eines schweren Unfalls gedacht?

Der Vollständigkeit halber sei der Hinweis erlaubt, dass es selbstverständlich mehr als drei gute Gründe für „klare Patente" nach einer endgültigen Trennung gibt; z.B. hat die Ehe natürlich auch steuerrechtliche und erbrechtliche Auswirkungen. Haben Sie sich weiterhin schon einmal die Frage gestellt, wie die Rechtslage aussieht, wenn Ihr getrennt lebender Partner ein Kind aus einer anderen Verbindung erwartet?

Fazit:
Vor der Entscheidung eines lediglich dauernden Getrenntlebens ohne Scheidungsurteil sollte in jedem Fall immer eine ausführliche Beratung über die persönlichen und wirtschaftlichen Folgen dieses Entschlusses stehen. Vor dem Hintergrund der dann erworbenen Erkenntnisse, muss die pro oder contra Entscheidung bewusst erfolgen. Die -weitreichende Rechtsfolgen auslösenden- Fragen, ob in Ihrem konkreten Fall eine Scheidung geboten, eine Trennungsvereinbarung sinnvoll oder gar auf alles verzichtet werden kann, können nur von einem familienrechtskundigen Rechtsanwalt beantwortet werden, der Ihre persönliche Situation von allen Seiten beleuchtet und Sie interessengerecht berät.

Dieser Beitrag wurde am May 23, 2007 erstellt und zuletzt am May 23, 2007 aktualisiert. Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen.
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Veröffentlichungen in Anwalt4you:
5/23/07 Drei gute Gründe, um sich scheiden zu lassen ... (Teil 2)
5/23/07 Drei gute Gründe, um sich scheiden zu lassen .... (Teil 1)
4/16/07 Kfz-Kaufvertragsklausel - Bedingung oder Vorleistungspflicht?
2/16/07 Unterhaltspflicht des gehörnten Ehegatten?
2/16/07 Mobiltelefon - Die Nutzung während der Fahrt ist IMMER ordnungswidrig!
12/15/06 Vaterschaftstest - ein sicherer Nachweis!
12/6/06 Kündigung eines Kfz-Leasingvertrages wegen Zahlungsverzuges oftmals unwirksam!
11/29/06 BGH: Frauenarzt muss Alimente zahlen!
11/29/06 Formularmäßiger Ausschluss der Gewährleistung beim Kauf gebrauchter Güter (gebrauchte Autos, Möbel, Handys, Computer) ist - auch beim privaten Direktgeschäft- unwirksam!
11/29/06 Gekauft wie gesehen - Rücktritt vom Autokauf wegen manipulierten Tachostandes? Teil II
11/29/06 Gekauft wie gesehen - Rücktritt vom Autokauf wegen manipulierten Tachostandes? Teil I
10/25/06 Der Rücktritt vom Kaufvertrag
10/11/06 Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten beim Leasing
9/29/06 Das neue Unterhaltsrecht -geplante Änderungen und voraussichtliche Auswirkungen
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