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| Die Reform des Erbrechts - Teil III (Fazit) | ||||||||||
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Fazit: Mit der Erweiterung seiner Testiermöglichkeit kann der Erblasser künftig aus seinem Nachdenken über den Werdegang seiner Kinder auch testamentarische Konsequenzen ziehen, ohne aber eines von ihnen durch die Einsetzung zu ungleichen Quoten offensichtlich zu bevorzugen. Vom psychologische Standpunkt aus erhält damit die persönliche Komponente einer testamentarischen Entscheidung („Wer soll mehr bekommen?") gegenüber der sachlichen („Was passiert mit meinem Nachlass?") ein stärkeres Gewicht. In einer Gesellschaft von „Testiermuffeln" wie der unsrigen ist die Setzung gesetzlicher Anreize sicherlich von Vorteil, weil letztlich nur auf diese Weise ein potentieller Erbstreit in geregelte Bahnen geleitet werden kann. Im Gesetzesentwurf wird die Pflege durch Angehörige nachträglich zu entgeltlichen Dienstleistungen umgewidmet, wobei die Bedienung des Ausgleichsanspruchs voll auf Kosten des Erbrechts/ Pflichtteils der anderen Angehörigen geht. Bedenklich hieran ist, dass dieser Ausgleichsanspruch unabhängig von der Qualität der Pflege gewährt wird. Um Streitigkeiten zwischen dem überlebenden Ehepartnern und den Kindern vorzubeugen, dürfte es daher sinnvoll sein, dass noch vor Eintritt des Pflegefalls über die Pflege verstärkt entgeltliche Vereinbarungen abgeschlossen werden, die ggf. durch die Angehörigen oder einen vom Gericht bestellter Betreuer auf Ihre korrekte Durchführung hin überprüft werden können. Die Neuregelungen über den Pflichtteil eröffnen dem Erblasser einen Weg zu einer nachträglichen Pflichtteilsreduktion. Außerdem wird der Konflikt über die Lebensgrundlagen der Familie durch die Stundungsregelung zu Lasten des Pflichtteilsberechtigten entschärft. Insbesondere Kinder aus erster Ehe werden hierdurch das Nachsehen haben. Allerdings kann der erhöhte gesetzliche Schutz der testamentarischen Erben gegenüber dem Pflichtteilsberechtigten auch dazu führen, dass das Pflichtteilsrecht seinen moralischen Schrecken verliert und die Enterbten, welche bislang in der Praxis in aller Regel aus Rücksichtnahme gegenüber der älteren Generation still gehalten haben, künftig verstärkt ihre Ansprüche verstärkt geltend machen.
Dieser Beitrag wurde am Jun 29, 2007 erstellt
und zuletzt am Jul 2, 2007 aktualisiert.
Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen.
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