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| Unternehmenssteuerreform 2008 - Steuersenkung soll Unternehmen anlocken - Teil I | ||||||||||
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Der Bundesrat hat die umstrittene Unternehmenssteuerreform verabschiedet. Kernpunkt ist eine Absenkung der Steuerlast auf unter 30 Prozent. Finanzminister Steinbrück sieht darin "eine Investition in die Zukunft des Landes", Grünen-Chef Bütikofer ein unnötiges Steuergeschenk an die florierende Wirtschaft.1. Steuererleichterungen für UnternehmenRund ein Fünftel der Firmen in Deutschland sind Kapitalgesellschaften also Aktiengesellschaften oder GmbHs. Sie zahlen derzeit auf ihre Gewinne Körperschaftssteuer in Höhe von 25 Prozent. Daneben ist auch Gewerbesteuer fällig, deren Höhe von Kommune zu Kommune unterschiedlich ist. Im Schnitt liegt sie bei knapp 17 Prozent. Zusammen mit dem Solidaritätszuschlag liegt die Steuerbelastung für die großen Unternehmen damit nominal bei rund 38,7 Prozent. Die Belastung soll nun auf 29,83 Prozent sinken. Die Körperschaftssteuer wird dafür auf 15 Prozent reduziert.Personengesellschaften, zumeist Handwerksbetriebe, stellen den Großteil deutscher Betriebe. Sie zahlen bislang auf ihre Gewinne bis zu 42 Prozent Einkommensteuer. Künftig werden Personengesellschaften wie Kapitalgesellschaften ebenfalls höchstens mit 28,25 Prozent besteuert, soweit und solange sie ihre Gewinne einbehalten. Bei späterer Entnahme aus dem Betriebsvermögen wird mit 25 Prozent nachbesteuert. Auch große Personengesellschaften sollen von den niedrigeren Sätzen profitieren. 2. AbgeltungssteuerZur Gegenfinanzierung soll vom 1. Januar 2009 an eine Abgeltungssteuer von 25 Prozent für Zinsen, Dividenden und Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalanlagen eingeführt werden. Das bisher geltende Halbeinkünfteverfahren zur Ermittlung derartiger Einkünfte aus Kapitalvermögen entfällt.3. Finanzierung durch Bemessungs-ÄnderungDie durch Steuererleichterungen entstehenden Ausfälle für den Fiskus soll auch eine Neuberechnung der Unternehmensgewinne ausgeglichen werden. So wird eine sogenannte Zinsschranke eingeführt. Zinsen für Kredite wirken dann nicht mehr komplett gewinnmindernd, wenn ein bestimmtes Verhältnis von Zinsen zu Gewinnen überschritten wird. Dieses soll bei 30 Prozent liegen.4. Freigrenze schützt kleine BetriebeZugleich gilt allerdings eine Freigrenze von einer Million Euro. Kleine sogenannte Personengesellschaften, wie es häufig beispielsweise Handwerksbetriebe sind, sind von dieser Einschränkung also nicht betroffen. Mit der Regelung will Schwarz-Rot die Praxis stoppen, dass Konzerne ihre Gewinne durch Verschiebung an Konzerntöchter in Niedrigsteuerländern anfallen lassen, ihre Verluste aber in Deutschland verrechnen. Auch für große Firmen gilt die Zinsschranke aber nicht, wenn sie nachweisen, dass die Finanzstruktur ihrer Tochterfirmen im Ausland ähnlich ist wie die eigene. Dieser Beitrag wurde am Aug 6, 2007 erstellt
und zuletzt am Aug 6, 2007 aktualisiert.
Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen.
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