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| Die Mini-GmbH kommt - Reform des GmbH-Rechts soll im 1. Quartal 2008 in Kraft treten | ||||||||||
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Nachdem bereits verschiedene europäische Länder auf die rechtspolitische Herausforderung durch die Rechtsform der englischen Limited reagiert haben (z.B. Spanien), wird es auch in Deutschland zu einer erheblichen Umgestaltung des GmbH-Rechts kommen. In dem Gesetzesentwurf, der von der Bundesregierung beschlossen wurde, wird eine Doppelstrategie eingeschlagen. Sollte die Regelung wie geplant den Bundestag passieren und im ersten Quartal 2008 in Kraft treten, ist ein Ende der Flucht in die englische Limited, welche ohnehin eine hohe „Säuglingssterblichkeit" zu verzeichnen hat, absehbar. Verglichen damit sind nämlich die Gewinnverwendungsvorschriften bei der neuen Unternehmergesellschaft/ GmbH weniger streng, und man spart außerdem die doppelten Aufwendungen für die Jahresabschlüsse nach deutschem und englischem Recht.So soll die geplante Regelung aussehen:2. Abweichend von § 7 Abs. 2 darf die Anmeldung erst dann erfolgen, wenn das Stammkapital in voller Höhe eingezahlt ist. Sacheinlagen sind ausgeschlossen.3. In der Bilanz des nach den §§ 242, 264 des Handelsgesetzbuchs aufzustellenden Jahresabschlusses ist eine gesetzliche Rücklage zu bilden, in die ein Viertel des um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr geminderten Jahresüberschusses einzustellen ist. Die Rücklage darf nur für Zwecke des § 57 c verwandt werden.4. Abweichend von § 49 Abs. 3 muss die Versammlung der Gesellschafter bei drohender Zahlungsunfähigkeit unverzüglich einberufen werden."http://www.kanzlei-haarhaus.de
Dieser Beitrag wurde am Sep 27, 2007 erstellt
und zuletzt am Sep 28, 2007 aktualisiert.
Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen.
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