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| Testamentsfälschung - Teil I | ||||||||||
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Die Handschriftvergleichung verfolgt den Zweck zu bestimmen, ob ein Schriftzug tatsächlich von der Hand desjenigen stammt, als dessen Handschrift er im Rechtsverkehr ausgegeben wird. Die Handschriftenuntersuchung ist streng von den graphologischen Gutachten zu unterscheiden, bei denen die Handschrift Aufschluss auf bestimmte Charaktereigenschaften des Schreibers geben soll.
Eine hundertprozentige Aussage über die Authentizität des Schriftzuges oder einer Urkundenfälschung wird man in einem Gutachten über eine Handschriftuntersuchung vergeblich suchen, weil ein und derselbe Schreiber eine große Variationsbreite bei seiner eigenen Schrift erzeugen kann - sei es ungewollt (z.B. aus Unkonzentriertheit, Eile oder wegen der Nutzung einer ungewohnten Schreibunterlage oder eines Schreibgeräts) oder auch gewollt. So kommt es bei Testamenten nicht selten vor, dass der Schreiber in seinem Bemühen um eine deutliche Schreibe eine für ihn unübliche Schönschrift verwendet. Damit der Schriftgutachter die Variationsbreite des Schreibers abschätzen kann, ist es wichtig, dass ihm Vergleichsmaterial vorgelegt wird, welches unter möglichst vielfältigen Bedingungen entstanden ist. Dementsprechend wird er im Gutachten festhalten, ob die Schriftproben und Vergleichsschriftproben quantitativ und quantitativ ergiebig sind. Neben dem Umfang wird er auch berücksichtigen, ob die Schreibweise zügig ist. Die Vergleichsproben sollten außerdem in zeitlicher Nähe zum Entstehungszeitpunkt des zu prüfenden Schriftstückes entstanden sein, um einen Einblick in die grundlegenden Schreib- und Zeichnungseigenheiten des Schreibers zu ermöglichen. Speziell für die Überprüfung von Unterschriften gilt außerdem, dass zahlreiche buchstabenorientierte Schriftzüge vorgelegt werden, also Unterschriften, die möglichst keine Abkürzungen enthalten und sich nicht in einem Gekrakel erschöpfen. Und schließlich ganz wichtig: Es muss sich um Originale handeln. Es ist sinnvoll, zunächst einen Rechtsanwalt zu konsultieren, um zu erfahren, wie ein Schriftgutachten juristisch genutzt werden kann. Es ist zu entscheiden, ob zunächst ein außergerichtlicher Schlichtungsversuch unternommen werden soll oder ob gleich ein Gerichtsverfahren eingeleitet werden muss, z.B. um an die zu prüfenden Schriften sowie die Vergleichsproben erst heran zu kommen. Außerdem kann es sinnvoll sein, dass in einem gerichtlichen Verfahren vom Gericht Anknüpfungstatsachen erhoben werden und die Beteiligten genau befragt werden, wie die verdächtige Schreibleistung genau entstanden sein soll. Dieser Beitrag wurde am Oct 2, 2007 erstellt
und zuletzt am Mar 17, 2008 aktualisiert.
Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen.
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