Testamentsfälschung - Teil II
Bei der Schriftuntersuchung werden hintereinander mehrere Methoden angewandt, um eine Fälschung aufzudecken:

Im Rahmen der physikalisch-technischen Untersuchung wird zunächst geprüft, ob die Schreibleistungen auf einen primären Schreibvollzug zurückzuführen sind, also ob das Dokument Spuren einer nachträglichen Verfälschung oder einer Pausfälschung aufweist. Hierzu werden die Proben auf latente Durchdruckspuren untersucht. Mit extravisuellem Licht können außerdem Schrifteinfärbungsmittel von den Schriftträgern differenziert werden, chemische Rasuren sichtbar gemacht und überschriebene oder überdeckte Schriften sowie Latenzschriften lesbar gemacht werden. Schließlich werden die Schriften durch Übereinanderlegen auf Deckungsgleichheiten sowie in Hinblick auf die Größen- und Weiteproportionen untersucht. Schließlich folgt eine Überprüfung unter dem Stereomikroskop, wobei unterschiedliche Abbildungsmaßstäbe, Beleuchtungsintensitäten, -arten und -richtungen verwendet werden.

Wenn die umstrittene Schrift diese Hürde genommen hat, folgt im zweiten Teil des Gutachtens der eigentliche Schriftvergleich. Dabei werden zunächst die Übereinstimmungen/ Abweichungen in Hinblick auf verschiedene Merkmale ermittelt. Hierzu gehören z.B. die Strichbeschaffenheit, Druckgebung, der Bewegungsfluss, die Bewegungsführung und Formgebung, Bewegungsrichtung, Ausdehnung und die Flächengliederung der Schrift.

Allerdings sind schon bei nur einigermaßen überzeugenden Nachahmungsfälschungen regelmäßig Gemeinsamkeiten bei einer Reihe von graphischen Merkmalen zwischen dem authentischen und dem gefälschten Namenszug erkennbar. Erst durch eine detaillierte Analyse ist es dann möglich den vordergründig gewonnenen Gesamteindruck zu bestätigen oder zu widerlegen. Letztlich zielt der Vergleich darauf ab, anhand der Vergleichsproben die Eigenprägung der Originalhandschrift zu bestimmen, um dann die zu untersuchende Handschrift als unlebendige Formkopie zu entlarven. Nicht selten stellt sich dann heraus, dass der erste Eindruck getrogen hat.
Dieser Beitrag wurde am Oct 2, 2007 erstellt und zuletzt am Mar 17, 2008 aktualisiert. Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen.
Was möchten Sie als Nächstes tun?
eine Anfrage an den Verfasser senden und nur von diesem ein unverbindliches Angebot erhalten.
eine Anfrage an alle Anwälte senden und mehrere unverbindliche Angebote erhalten.
Anwaltssuche • PLZ:
Haarhaus legal - Recht und Steuern aus einer Hand
Schloßstraße 96
12163 Berlin
Telefon: 030/ 7974-1785
Spezialisierung:
Steuerrecht (Fachanwalt), Internationales Privatrecht, Erbrecht, Wirtschaftsrecht, Zivilrecht
Kurzvorstellung:
Meine im Berliner Bezirk Steglitz-Zehlendorf ansässige Kanzlei ist deutschlandweit tätig./ Located in the district Steglitz-Zehlendorf of Berlin we offer our legal services all over Germany. Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei:/ Practice fields of the law office: 1. Deutsches und internationales Erbrecht und Erbschaftssteuerrecht/ German and international inheritance law and inheritance tax law 2. Steuerrecht und Steuerstrafrecht/ tax law and the defense against fiscal offense charges 3. Handels-, Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht/ commercial and corporate law 4. Forderungseinzug, Vertragsrecht und sonstiges Zivilrecht/ debt collection, contracts and litigation 5. Bankrecht und Kapitalanlagerecht/ banking law and capital investment law 6. internationales Recht/ international law Im Jahr 2007 erhielt Rechtsanwalt Henning Haarhaus von der Rechtsanwaltskammer Berlin die Genehmigung, den Titel Fachanwalt für Steuerrecht zu führen./ In 2007 Henning Haarhaus was awarded the title Certified Tax Expert by the bar association of Berlin. Korrespondenzsprachen sind deutsch und englisch. Rechtshilfe ist auch in anderen Sprachen möglich./ We correspond in English or German. Legal services are also rendered in other languages. Weitere Informationen über die Kanzlei nebst einem Ratgeber über Fragen zum Erbrecht und zur Unternehmensnachfolge erhalten Sie auf der Homepage der Kanzlei./ For receiving further information about our services and about the German inheritance and real estate law in English please visit the website of the law office. http://www.kanzlei-haarhaus.de
Veröffentlichungen in Anwalt4you:
3/17/08 Doppelbelastung von Bankguthaben mit deutscher und ausländischer Erbschaftssteuer europarechtswidrig?
2/8/08 Mach es schriftlich!- Teil 2
2/8/08 Mach es schriftlich! - Teil 1
2/1/08 Wie man sein Testament schreibt
2/1/08 Das abgenötigte Testament - Teil II
2/1/08 Das abgenötigte Testament - Teil I
10/24/07 Warum nicht seinen Pflichtteil geltend machen? - Teil II
10/24/07 Warum nicht seinen Pflichtteil geltend machen? - Teil I
10/2/07 Testamentsfälschung - Teil II
10/2/07 Testamentsfälschung - Teil I
9/27/07 Die Mini-GmbH kommt - Reform des GmbH-Rechts soll im 1. Quartal 2008 in Kraft treten
8/6/07 Unternehmenssteuerreform 2008 - Steuersenkung soll Investoren anlocken - Teil II
8/6/07 Unternehmenssteuerreform 2008 - Steuersenkung soll Unternehmen anlocken - Teil I
7/30/07 Wie kommt man als Mieter aus einem befristeten Gewerbemietvertrag heraus?
7/30/07 Rechtsschutz gegen Säumniszuschläge - Teil II
7/30/07 Rechtsschutz gegen Säumniszuschläge - Teil I
6/29/07 Die Reform des Erbrechts - Teil III (Fazit)
6/29/07 Die Reform des Erbrechts - Teil II
6/29/07 Die Reform des Erbrechts - Teil I
6/25/07 Tod eines Kleingärtners
5/2/07 Testamentseröffnung, Erbscheinsantrag & Co. - Wann muss man zum Notar?
4/20/07 Die Zukunft der Erbschaftssteuer
4/17/07 Stiftungen und Nachlassplanung
3/27/07 Welche Möglichkeiten hat man gegen einen Testamentsvollstrecker?
3/22/07 Anwälte und Erfolgshonorare
3/19/07 Die Steueridentifikationsnummer kommt - was das bedeutet und wen es betrifft
2/23/07 Worauf man bei der GmbH-Gründung oder beim Erwerb von GmbH-Anteilen achten sollte
2/20/07 Österreich als Erbschaftssteuerparadies
1/26/07 Testamentsauslegung und Testamentsanfechtung - Teil II
1/26/07 Testamentsauslegung und Testamentsanfechtung - Teil I
12/19/06 Die Stellung des Ehegatten beim Berliner Testament - Teil II
12/19/06 Die Stellung des Ehegatten beim Berliner Testament - Teil I
12/8/06 Höhere Mieten für Gewerbeimmobilien
11/30/06 Strategien zur Schmälerung des Pflichtteils ungeliebter Erben
11/21/06 Erbengemeinschaft und Einkommensteuern - 3. Teil
11/21/06 Erbengemeinschaft und Einkommensteuern - 2. Teil
11/21/06 Erbengemeinschaft und Einkommensteuern
10/26/06 Die Ausgleichungspflicht von Vorempfängen und (Pflege-)Leistungen unter Geschwistern im Erbfall - Teil III und Schluss
10/26/06 Die Ausgleichungspflicht von Vorempfängen und (Pflege-)Leistungen unter Geschwistern im Erbfall - Teil II
10/26/06 Die Ausgleichungspflicht von Vorempfängen und (Pflege-)Leistungen unter Geschwistern im Erbfall - Teil I
9/6/06 Wann ist die Einschaltung von Rechtsanwälten bei steuerlichen Sachverhalten sinnvoll? - Teil 2
9/6/06 Wann ist die Einschaltung von Rechtsanwälten bei steuerlichen Angelegenheiten sinnvoll?
8/31/06 Immobilienerwerb in Polen
8/23/06 Die Liquidation - Formen und Ablauf
8/10/06 Die Abwehr der steuerlichen Haftung - 2. Teil
8/10/06 Die Abwehr der steuerlichen Haftung - 1. Teil
7/31/06 Steuerliche Folgen aus Steuerstraftaten
6/13/06 Maßnahmen zur Beschränkung der Erbenhaftung für Nachlassschulden - Teil II
6/13/06 Maßnahmen zur Beschränkung der Erbenhaftung für Nachlassschulden - Teil I
6/2/06 Bedenkenswertes zum Berliner Testament und zur Pflichtteilsstrafklausel
3/21/06 Erbschafts- und Schenkungssteuer in Spanien
3/16/06 Vererben und Schenkung von Immobilienvermögen im europäischen Ausland, insbesondere Spanien
3/16/06 Wer rechtsschutzversichert ist, sollte folgende Regeln kennen: