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| Warum nicht seinen Pflichtteil geltend machen? - Teil II | ||||||||||
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Tatsächlich gibt es Rechtsordnungen, in denen Eigentümer mit ihrem Vermögen frei verfahren können, wie sie möchten. So gibt es z.B. in den USA kein Pflichtteilsrecht, weil man dort grundsätzlich davon ausgeht, dass jeder für sein eigenes Glück verantwortlich sei. Diese Prämisse des „pursue of happiness" hat dort sogar Verfassungsrang. Allerdings gibt es auch eine Kehrseite: Sollte der vormals erfolgreiche Staatsbürger seine Reise die ewigen Jagdgründe antreten, wird seine Hinterlassenschaft in vollem Umfang sozialpflichtig und wesentlich höher besteuert als bei uns - es sei denn, der Nachlass wurde rechtzeitig in einen trust übertragen. Der amerikanische Erblasser hat also auch hier die Qual der Wahl zwischen der Familien- oder Sozialpflichtigkeit seines Vermögens. In anderen Rechtsordnungen (Spanien, Italien, Frankreich) ist die Kernfamilie dagegen erbschaftssteuerrechtlich wesentlich schlechter gestellt als bei uns. Auch Ehegatten sind dort erbrechtlich erheblich schlechter gestellt.
Ich erlebe häufig, dass Klienten von mir die Aufsetzung eines Berliner Testaments wünschen. Ein Notar hat es einfach: Nach einer nuschelnden Belehrung über die rechtlichen Folgen gibt er den Leuten das, was sie haben wollen. Wenn ich als Anwalt dagegen die möglichen individuellen psychologischen, familiären und monetären Folgen schildere, wird dieser Plan meistens schnell begraben. Entweder nimmt sich das Ehepaar noch zu Lebzeiten aktiv seiner Planung für seine Vermögensnachfolge an, oder es unterbleibt aus Ratlosigkeit jegliche Verfügung, was weitaus häufiger vorkommt. Man kann sich durchaus die Frage stellen, ob gestandene Menschen, die sich bei der Planung ihrer Vermögensnachfolge so verantwortungslos aufführen wie kleine Kinder oder diese Aufgabe an ebenso verantwortungslose Freunde, Steuerberater, Beraterbanken oder manchmal auch Notare auslagern, es verdienen, nach dem Erbfall von ihren Kindern in Ruhe gelassen zu werden. Selbstredend ist es für den überlebenden Ehegatten fatal, wenn zur Bedienung eines Pflichtteilsanspruchs das eigene Haus möglicherweise verkauft oder beliehen werden muss. Es sei aber die ketzerische Gegenfrage erlaubt: Wer ist es denn letztlich schuld, dass es so weit gekommen ist? Auch aus der Perspektive der Kinder stellen sich durchaus beachtliche wirtschaftliche Erwägungen, die für eine Geltendmachung des Pflichtteils sprechen: Spätestens wenn der eine Ehegatte dahingegangen ist, fällt eine Einkommensquelle weg mit der Folge, dass bis zum Tode des zweiten Ehegatten von der Substanz gelebt wird. Ein homo oeconomicus, also ein rein rational denkender Mensch, würde sich dann die statistischen Auswertungen aus den Sterbetafeln vornehmen und fragen: „Was will ich? Den Spatz in der Hand oder die Taube auf dem Dach (welche möglicherweise nicht nur aufgrund der Entfernung kleiner aussieht.)?" - Aber was sage ich: Wer ist schon rational? Dieser Beitrag wurde am Oct 24, 2007 erstellt
und zuletzt am Mar 17, 2008 aktualisiert.
Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen.
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