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| Aktuelle Rechtsprechung zum Fahrzeugkauf | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Im Oktober hat der Bundesgerichtshof gleich zwei interessante Entscheidungen zum Fahrzeugkauf verkündet. 1. Zur Gewährleistung beim Kauf eines Unfallfahrzeuges - Az. VIII ZR 330/06. Die erste Entscheidung betraf die Frage, ob ein repariertes Fahrzeug deshalb mangelhaft ist, weil es nicht als Unfallfahrzeug verkauft wurde. Der Käufer eines gebrauchten Kraftfahrzeugs darf grundsätzlich erwarten, dass das Fahrzeug keinen Unfall erlitten hat, bei dem es zu mehr als "Bagatellschäden" gekommen ist. Dies soll nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs selbst dann gelten, wenn Verkäufer und Käufer keine Beschaffenheitsvereinbarung zur Frage der Unfallfreiheit vereinbart haben. 2. Unangemessene Benachteiligung - Az. VIII ZR 251/06. Auch die zweite aktuelle Entscheidung des obersten Zivilgerichts stärkt die Rechte des Käufers. Dem am 17. Oktober 2007 verkündeten Urteil lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Ein Fahrzeugkäufer hatte eine „ Reparaturkostengarantie " abgeschlossen, in der formularmäßig ( AGB ) alle 15.000 km Wartungsarbeiten vorgeschrieben waren. Nach der Rechtsprechung der Karlsruher Richter ist die Klausel unwirksam, weil sie im Falle der Nichteinhaltung der Wartungsintervalle einen vollständigen Ausschluss der vertraglichen Garantieleistungen vorsah, und damit den Kunden unangemessen benachteilige. Die Klausel wurde insbesondere deshalb verworfen, weil sie auch für Fälle, in denen selbst die Wartung des Fahrzeuges den Schadenseintritt nicht verhindern könnte, einen uneingeschränkten Ausschluss der Garantieleistungen vorsah. Dieser Beitrag wurde am Oct 27, 2007 erstellt
und zuletzt am Oct 27, 2007 aktualisiert.
Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen.
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