Kinder verlieren nicht generell ihren gesetzlichen Unfallversicherungsschutz, wenn sie auf dem Schulweg vom direkten Weg abweichen. Dies hat das Bundessozialgericht am 30.10.2007 entschieden. Die Richter betonten, dass für Kinder nicht der selbe strenge Maßstab gelten könne wie für Erwachsene (Az.: B 2 U 29/06 R). Im entschiedenen Fall war der seinerzeit achtjährige Kläger auf dem Heimweg von der Schule mit dem Bus zwei Haltestellen zu spät ausgestiegen, weil er sich mit seinen Mitschülern unterhalten hatte. Auf dem infolgedessen etwas längeren Fußweg zu seinem Elternhaus wurde er von einem Auto erfasst und schwer verletzt. Der beklagte Träger der gesetzlichen Unfallversicherung lehnte eine Zahlung ab, weil der Kläger vom direkten Nachhauseweg abgewichen sei. Anders als das Sozialgericht stuften das LSG und nun auch das BSG den Unfall als «Arbeitsunfall» im Sinne des § 8 Abs 2 Nr. 1 SGB VII ein und verurteilten die Beklagte zur Zahlung. Zwar lasse jede Unterbrechung einer versicherten Tätigkeit (oder eines versicherten Weges) aus eigenwirtschaftlichen, privaten Gründen den Versicherungsschutz zwischenzeitlich entfallen. Bei Kindern und Jugendlichen seien jedoch weniger strikte Maßstäbe anzulegen. Altersspezifische Verhaltensweisen und eine eventuelle Unreife Minderjähriger müssten berücksichtigt werden, so die Richter. Damit werde auch nicht gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen, weil zwischen erwachsenen ausgereiften Personen und Kindern und Jugendlichen eben erhebliche tatsächliche Unterschiede bestünden. Im entschiedenen Fall berücksichtigten die Richter zudem, dass der Kläger neben einer «altersgruppentypischen Zerstreutheit» auch an einem Aufmerksamkeitsdefizit litt. Er habe daher nicht über die nötige Einsichtsfähigkeit und Reife verfügt, um stets den kürzesten Weg nach Hause zu nehmen. Sein durch die §§ 2 Abs. 1 Nr. 8 lit. b, 8 Abs 2 Nr. 1 SGB VII gewährleisteter Versicherungsschutz sei daher nicht entfallen.
Dieser Beitrag wurde am Oct 31, 2007 erstellt
und zuletzt am Dec 20, 2007 aktualisiert.
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