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| Gibt es einen Anspruch des Arbeitnehmers auf "Zusatz"-Vergütung ? | ||||||||||
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Solche Vergütungsbestandteile, die der Arbeitgeber aus bestimmten Anlässen neben der Arbeitvergütung gewährt, bezeichnet man als "Gratifikationen". Sie sind die Anerkennung für geleistete Dienste und sollen Anreiz sein für künftige Dienstleistungen.
Kraft betrieblicher Übung entsteht ein "Gratifikationsanspruch" dann, wenn der Arbeitgeber eine Gratifikation wiederholt und vor allem vorbehaltlos (!) gewährt und hierdurch für den Arbeitnehmer ein Vertrauenstatbestand entsteht, der Arbeitgeber wolle sich auch für die Zukunft binden. Ein solcher Vertrauenstatbestand wird nach der Rechtsprechung regelmäßig nach dreimaliger Zahlung angenommen, falls nicht besondere Umstände hiergegen sprechen oder Arbeitgeber bei jeder Zahlung einen Bindungswillen für die Zukunft ausgeschlossen hat.
Dieser Beitrag wurde am Oct 24, 2003 erstellt
und zuletzt am Dec 9, 2003 aktualisiert.
Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen.
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