Im bundesweit bedeutsamen Rechtsstreit um die Zulässigkeit von Gaspreiserhöhungen hat der Bremer Energieversorger swb eine Niederlage erlitten. In der Berufungsinstanz bestätigte das Oberlandesgericht der Hansestadt am 16.11.2007 die Entscheidung des Landgerichts vom Mai 2006. Darin waren vier Preiserhöhungen seit Oktober 2004 um 1,54 Cent je Kilowattstunde auf 5,55 Cent für unwirksam erklärt worden. swb kündigte an, Revision einlegen zu wollen. Geklagt hatten fast 60 Kunden des Energieversorgers. In der Urteilsbegründung führten die Richter aus: «Nach den gesetzlichen Vorschriften müssen die Kläger den Umfang der auf sie zukommenden Preissteigerungen bei Vertragsabschluss aus den Formulierungen der Preisänderungsklauseln erkennen können. Nur dann können sie die Berechtigung einer vorgenommenen Erhöhung anhand der Klauseln auch beurteilen.» Diese Voraussetzungen seien hier nicht erfüllt. Verbraucherschützer hatten schon im Vorfeld auf die bundesweite Bedeutung des Richterspruchs aufmerksam gemacht, weil die Mehrzahl der Energieversorger in Deutschland vergleichbare Klauseln benutze. «Wenn das Urteil beim BGH bestätigt wird, dann hat das eine immense Relevanz, weil viele Anbieter ähnliche Klauseln haben», sagte auch der Anwalt der Bremer Kläger, Lovis Maxim Wambach. Er schätze die Chancen als sehr gut ein, ein Erfolg würde eine Prozesslawine bedeuten. «Das würde eine riesige Lücke in die Verträge reißen.» «Wir beobachten die Gerichtslandschaft und dort sind die Urteile nicht alle gleichlautend», sagte swb-Sprecherin Marlene Odenbach. «Weil es eine so grundlegende Frage ist, muss man die Entscheidung suchen.» Es gebe Signale, dass nicht in jedem Fall gegen swb entschieden werde. Neben der Revision beim BGH will der Bremer Energieversorger nun auch der Verbraucherzentrale aktiv die Einsichtnahme in die Bezugskostensteigerungen anbieten, die zu den Preissteigerungen zwischen 2004 und 2006 geführt haben. Die Gaspreiserhöhungen seien fair gewesen, dies wolle und könne das Unternehmen nachweisen. «Es geht um ziemlich viel Geld», sagte Odenbach. Die von Verbraucherschützern genannte Summe von 70 Millionen Euro sei jedoch viel zu hoch gegriffen. Es gehe um eine deutlich geringere Millionensumme.
Dieser Beitrag wurde am Nov 19, 2007 erstellt
und zuletzt am Nov 21, 2007 aktualisiert.
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