Wie muss ein Arbeitszeugnis aussehen ?
Das Arbeitszeugnis ist schriftlich zu erteilen und zu unterschreiben. Werden im Geschäftszweig des Arbeitgebers für schriftliche Äußerungen üblicherweise Firmenbögen verwendet und verwendet auch der Arbeitgeber solches Geschäftspapier, so ist ein Zeugnis nur dann ordnungsgemäß, wenn es auch auf Firmenpapier geschrieben ist.. (vgl. insoweit BAG, Urt. vom 03.03.1993 - 5 AZR 182/92 ) Darüberhinaus ist haltbares Papier von guter Qualität zu benutzen. Das Zeugnis muss sauber und ordentlich geschrieben sein und darf keine Flecken, Radierungen, Verbesserungen, Durchstreichungen oder ähnliches enthalten. Die äußerere Form des Zeugnisses muss außerdem so gestaltet sein, dass es nicht um einen seinen Wortlaut nach sinnentstellenden Inhalt gewinnt. Durch die äußere Form darf nicht der Eindruck erweckt werden, der ausstellende Arbeitgeber distanziere sich vom buchstäblichen Wortlaut seiner Erklärung. (vgl. insoweit BAG, Urt. vom 03.03.1993, a.a.O.) Das Zeugnis darf außerdem nicht mit geheimen Zeichen versehen werden, durch die der Arbeitnehmer in positiver oder negativer Hinsicht gekennzeichnet wird. Das schriftlich zu erteilende Zeugnis muss nicht vom Arbeitgeber selbst oder seinem gesetzlichen Organ gefertigt und unterzeichnet werden. Er kann hiermit auch einen unternehmensangehörigen Vertreter als Erfüllungsgehilfen beauftragen, der das Zeugnis dann im Namen des Arbeitgebers erteilt und auch unterschreibt.
Dieser Beitrag wurde am Oct 31, 2003 erstellt und zuletzt am Nov 21, 2003 aktualisiert. Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen.
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Veröffentlichungen in Anwalt4you:
3/31/08 Verhaltenstipps bei Verkehrsunfall
4/25/06 Wann kann ein Arbeitnehmer Wiedereinstellung verlangen ?
10/22/05 Darf wegen Betriebsübergang gekündigt werden ?
1/4/04 Wer bestimmt, wann Urlaub genommen wird ?
1/2/04 Verschwiegenheitspflicht des Arbeitnehmers ?
12/31/03 Wie hat ein Arbeitszeugnis auszusehen ?
12/30/03 Ordnungsgemäße Krankmeldung ?
12/27/03 Darf der Arbeitgeber Arbeitspapiere zurückhalten ?
12/26/03 Kündigung wegen Betriebsübergang ?
12/25/03 Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers ?
12/24/03 Verfällt der Urlaub am Ende des Jahres ?
12/23/03 Wie sollte sich der Arbeitnehmer im Krankheitsfall verhalten ?
12/23/03 Darf der Arbeitgeber Urlaub verweigern ?
12/17/03 Zeugnissprache ?
12/12/03 Wann verfällt der Urlaub ?
11/14/03 Muss eine Bewerberin Ihre Schwangerschaft vor der Einstellung dem potentiellen Arbeitgeber mitteilen ?
11/7/03 Anspruch des Arbeitnehmers auf inhaltliche Gestaltung des Arbeitszeugnisses ?
11/7/03 Muss der Bewerber seine Vorstellungskosten selber tragen ?
11/7/03 Was bedeuten eigentlich die "netten" Formulierungen in Arbeitszeugnissen ?
11/6/03 Wann verfällt der Urlaub ?
10/31/03 Wie muss ein Arbeitszeugnis aussehen ?
10/29/03 Kündigung des Arbeitnehmers wegen Betriebsübergang ?
10/24/03 Gibt es einen Anspruch des Arbeitnehmers auf "Zusatz"-Vergütung ?
10/23/03 Verschwiegenheitspflicht des Arbeitnehmers ?
10/21/03 Darf der Arbeitgeber die Arbeitspapiere zurückhalten ?
10/20/03 Gibt es eine Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers ?
10/16/03 Darf der Arbeitgeber den Urlaub verweigern ?
10/10/03 Wie sollte sich der Arbeitnehmer im Krankheitsfall verhalten ?