Das abgenötigte Testament - Teil II
Man kann nicht verhindern, dass das Geschwisterherz den Elternteil dann zum Notar schleppt und ihn unter Einsatz von Drohungen zwingt sein Testament zu ändern. Allerdings können einige vorbeugende Maßnahmen getroffen werden, um zu verhindern, dass das Elternteil zum Opfer einer solchen Nötigung des pflegenden Kindes wird. Erstens sollte im Rahmen eines Familientreffens eine Absprache über die finanzielle Entschädigung des Kindes getroffen werden, das die Pflege der Eltern übernommen hat. Diese Abmachung sollte als Gedächtnisstütze in einer Notiz festgehalten werden. Zweitens sollte man sicher stellen, dass der Elternteil ein Testament errichtet, und der Inhalt dieses Testamentes sollte in der Familie auch offen diskutiert werden. Drittens sollte eine Videoaufzeichnung angefertigt werden, in welchem sich das Elternteil über seine Absichten erklärt und welche dokumentiert, dass der Elternteil die Klauseln in seinem Testament auch verstanden hat. Viertens sollten die Kommunikationskanäle zwischen allen Geschwistern und dem Elternteil offen bleiben.

Leider ist eine Nötigung des Elternteils nach dessen Tod nur schwer zu beweisen. Im Nachhinein kann der Beweis hierfür nur über Indizien geführt werden. Als Indizien, welche von einem Gericht im Einzelfall als wesentlich angesehen werden könnten, kommen in Betracht: 1. der Gesundheitszustand der Person zur Zeit, als sie das Testament unterzeichnete; 2. die Beobachtungen und sachbezogenen Kommentare des Notars oder Anwalts, der das Testament aufgesetzt hat; 3. eine etwaige Kontaktaufnahme mit dem Notar/ Anwalt durch das Kind; 4. ein abrupter Wechsel in der Vermögens- und Nachfolgeplanung; 5. die persönliche Anwesenheit des Kindes im Beurkundungstermin bzw. bei der Abfassung des Testaments; 6. die Inbesitznahme des Testaments durch das Kind; 7. Geheimhaltung vor der anderen Geschwistern.
Dieser Beitrag wurde am Feb 1, 2008 erstellt und zuletzt am Mar 17, 2008 aktualisiert. Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen.
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