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| Mach es schriftlich!- Teil 2 | ||||||||||
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Das gilt insbesondere, wenn es bei dem Geschäft um einzigartige und wertvolle künstlerische oder literarische Werke und Dienstleistungen geht.
Selbst wenn Sie kein formelles und mit Rechtssprache vollgepfropftes Schriftstück aufsetzen, sollten Sie auf jeden Fall in einem Bestätigungsschreiben oder -e-mail klarstellen, worin nach Ihrer Sicht die Abmachung besteht. Dann können Sie sich später wenigstens daran erinnern, wie Sie seinerzeit die Vereinbarung über Ihre Rechte und Pflichten sowie der anderen Partei verstanden haben. Außerdem geben Sie der anderen Seite die Möglichkeit zu erwidern und Unklarheiten aus ihrer Sicht zu beseitigen, wenn es einen Dissens gibt. Schließlich können Sie auf diese Weise anderweitige vertragliche Vereinbarungen nachweisen für den Fall, dass die andere Seite von Ihnen später verlangt ein von ihm vorgefertigtes Klauselwerk, z.B. AGBs zu akzeptieren. Dieser Beitrag wurde am Feb 8, 2008 erstellt
und zuletzt am Mar 17, 2008 aktualisiert.
Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen.
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