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| Was bedeuten eigentlich die "netten" Formulierungen in Arbeitszeugnissen ? | ||||||||||
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"Schöne, freundliche" Formulierungen, wie sie häufig in Arbeitszeugnissen auftauchen, müssen nicht unbedingt mit guten Beurteilungen verbunden sein:
Hier folgt eine kurze Zusammenstellung üblicher Formulierungen und die Übersetzung dazu:
"Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" - Wenn Sie dies in Ihrem Zeugnis stehen haben, kann man Ihnen nur gratulieren, "sehr gut". "Stets zu unserer vollen Zufriedenheit" - Nun der eine oder andere mag sich ärgern, aber es bedeutet "gut" ! "Stets zu unserer Zufriedenheit", beinhaltet die Bewertung "befriedigend". Sollten Sie die Wendung "zu unserer Zufriedenheit" in Ihrem Arbeitszeugnis feststellen, dann dürften Sie im Rahmen von Bewerbungen bei der jetzigen Arbeitsmarktsituation ein Problem haben. Denn diese Klausel bedeutet "ausreichend" ! "Insgesamt zufriedenstellend" heißt soviel wie "mangelhaft !" Wer hätte das gedacht ! Aber es geht noch schlimmer, denn "...war stets bemüht" beinhaltet die Note "ungenügend" ! Mit so einem Zeugnis sollten Sie die Bewerbungsmappe gar nicht erst abschicken. Nun Sie sollten sich aber gegen Ihrer Ansicht nach falsche Beurteilungen unverzüglich nach Erhalt des Zeugnisses nötigenfalls arbeitsgerichtlich wehren. Sie haben einen Anspruch auf ein inhaltlich richtiges Zeugnis ! (vgl. insofern auch mein weiterer Beitrag vom 07.11.03)
Dieser Beitrag wurde am Nov 7, 2003 erstellt
und zuletzt am Dec 2, 2003 aktualisiert.
Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen.
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