Ein Arbeitnehmer ist verpflichtet, nach Möglichkeit seine Arzttermine außerhalb der Arbeitszeit wahrzunehmen. Wer als Berufstätiger zum Arzt muss, hat damit gleich zwei Probleme: zeitnah beim Arzt einen Termin zu bekommen und diesen außerhalb der Arbeitszeit zu vereinbaren. Letzteres gelingt Vollzeitbeschäftigten nur selten, weil nicht jede Behandlung in der Notaufnahme abends oder am Wochenende zu bekommen ist. Im Wesentlichen sind drei Fallgruppen zu unterscheiden und rechtlich zu würdigen: 1) In einem akuten Erkrankungsfall mit ärztlich attestierter Arbeitsunfähigkeit: In einem solchen Fall (z.B. Grippe, Zahnentzündung, Unfall) steht es außer Frage, dass ein Arztbesuch während der Arbeitszeit möglich und notwendig ist. Der Arbeitsausfall geht zu Lasten des Arbeitgebers und der Lohn wird fortgezahlt. 2) In einem akuten Erkrankungsfall, der zeitnahe ärztliche Behandlung bedarf: In einem solchen Fall (z.B. Verletzung, herausgefallene Zahnplombe, Komplikationen nach Behandlungen, Schmerzen) ist der Arbeitnehmer im notwendigen Umfang von der Arbeitspflicht freizustellen. In der Regel greift hier der Freistellungsanspruch aus § 616 Satz 1 BGB wonach auch der Lohnanspruch bestehen bleibt. Detailliertere Regelungen finden sich in vielen Tarifverträgen. 3) Nicht anders planbarer Arztbesuch: Der wohl häufigste Fall in der Praxis ist der, dass man einen Arzt aufsuchen muss, aber außerhalb der eigenen Arbeitszeit keinen Termin bekommt. Hier muss wieder differenziert werden. Handelt es sich um notwendige Untersuchungen, die der Arzt nur zu bestimmten Zeiten durchführt, ist der Arbeitnehmer bei Lohnfortzahlung freizustellen. Eine Einschränkung der freien Arztwahl des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber findet nicht statt. Handelt es sich um Vorsorgeuntersuchungen, die an sich planbar sind, wegen der Terminvergabepraxis des Arztes aber in die Arbeitszeit fallen, so muss der Arbeitnehmer einen Termin außerhalb der Arbeitszeit finden, sich für einen Termin beurlauben lassen oder mit dem Arbeitgeber eine Einigung darüber erzielen, dass die Fehlzeit nachgearbeitet oder mit Überstunden verrechnet wird. In jeder Fallgruppe ist es ratsam, zeitnah den Arbeitgeber über den Arbeitsausfall zu informieren. www.anwaelte-giessen.de
Dieser Beitrag wurde am Mar 18, 2008 erstellt
und zuletzt am Mar 18, 2008 aktualisiert.
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Joerg Reich
Wetzlarer Str. 95
35398 Gießen
Telefon: 0641202121
Spezialisierung:
Arbeitsrecht, Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Kapitalanlagerecht, Wettbewerbsrecht
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Kurzvorstellung: Wir sind eine seit über 25 Jahren erfolgreich arbeitende Rechtsanwaltskanzlei, die aus der Einzelkanzlei des Rechtsanwalt Edgar Zorn hervorgegangen ist und seit 2004 als Sozietät fortbesteht.
Unsere Kernkompetenz liegt im Zivilrecht mit Spezialisierung im Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, im gewerblichen Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht und Forderungsmanagement.
Darüber hinaus sind wir eine feste Größe im Bereich Familienrecht ( Ehevertrag, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht ) und Erbrecht ( Testament, Erbfolge, Pflichtteil, Erbvertrag, Schenkung, Steuern ).
Rechtsanwalt Jörg Reich berät zusätzlich im Bereich Kapitalanlagerecht, Anlegerschutz, Bankenrecht und Börsenrecht. Er vertritt erfolgreich die Rechte geprellter Anleger ( Schrottimmobilie, Immobilienfonds, Grauer Kapitalmarkt ).
Er verfügt über internationale Erfahrung ( Asien: China, Korea, Vietnam, Afrika: Namibia, Süd Afrika, Amerika: USA ( Ostküste )) und ist, unter anderem, Ihr Ansprechpartner für unsere Kooperation in Athen, Griechenland.
Herr Rechtsanwalt Edgar Zorn bildet neben seinem weitreichenden lokalen Netzwerk ( Frankfurt, Gießen, Limburg, Marburg, Wetzlar ) und seinem wachsenden Mandantenstamm aus der Schweiz und Österreich, das feste Bindeglied zu unserer Kooperation in Palma de Mallorca.
Hier werden Kunden insbesondere in Bezug auf Immobilienerwerb und Anlageinvestitionen auf Mallorca sowie in Spanien insgesamt beraten.
Neben weiteren Sprachen beraten wir durch Frau Rechtsanwältin Beate Wypchol in polnischer Sprache. Frau Rechtsanwältin Beate Wypchol, die in Polen aufgewachsen ist, betreut im Team mit Herrn Rechtsanwalt Jörg Reich, im Rahmen unserer Kompetenzen, das Gebiet Osteuropa.
Rechtsberatung in Deutschland und vor Ort aus einer Hand!
Wir verstehen unsere Tätigkeit als moderne Dienstleistung auf höchstem Niveau und bemühen uns fortwährend, unsere Kompetenz und unser Know-how für unsere Mandanten auszubauen. Wir arbeiten eng mit weiteren Experten bundesweit und international zusammen.
Durch den intensiven Austausch unter den Anwälten unserer Kanzlei profitieren unsere Kunden zum einen von der Erfahrung von über 25 Jahren rechtsanwaltschaftlicher Tätigkeit und zum zweiten von der Aufgeschlossenheit gegenüber modernen online-gestützter Daten- und Recherchemethoden zu aktuellen Entscheidungen
Wir nehmen uns Zeit, sind für unsere Kunden direkt ansprechbar und bearbeiten die uns übertragenen Mandate forciert.
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