![]() |
||||||||||
| Verhaltenstipps bei Verkehrsunfall | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
Wie verhalte ich mich nach einem Verkehrsunfall? Nun es beginnt im Grunde schon am Unfallort: Sichern Sie sich Beweise, d.h.: Ziehen Sie die Polizei hinzu und sichern Sie die Unfallstelle ab. Lassen Sie ein Unfallprotokoll erstellen. Sprechen Sie Passanten, die als Zeugen in Frage kommen an un d lassen Sie sich Name und Anschrift geben. Falls zur Hand, sollten Sie Fotos vom Unfallort und Fahrzeugschäden fertigen ! Eine Einwegkamera sollte idealerweise immer im Fahrzeug mitgeführt werden. Achtung :Fotos,die mit einer Digitalkamera gefertigt wurden sind zwar sicherlich besser als keine Fotos,allerdings können sich Beweisverwertungsprobleme ergeben,da dieses Bildmaterial leicht manipulierbar ist. Bei Verletzungen sollten Sie sofort ins Krankenhaus und jedenfalls zu Ihren Hausarzt gehen und die erlittenen Verletzungen attestieren lassen. Lassen Sie die Schadensabwicklung durch einen Anwalt abwickeln. Die Kosten seiner Tätigkeit hat grundsätzlich die gegnerische Haftpflichtversicherung zu tragen, sofern deren Versicherungsnehmer auch haftet. Beachten Sie aber auch, dass Sie als Mandant und somit Auftraggeber grundsätzlich Ihrem Anwalt das entsprechende Honorar schulden ! Sofern Sie kein Verschulden trifft wird der Anwalt aber regelmäßig mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung unmittelbar abrechnen ohne dass Sie in Vorleistung treten müssen. Sofern eine Rechtschutzversicherung vorliegt, sollte diese immer rein vorsorglich über den Schadensfall informiert werden. Ihr Anwalt wird Sie beraten, ob ein Sachverständigengutachten über den Fahrzeugschaden gefertigt werden sollte. Bei sogenannten Bagatellschäden (unterhalb 500,--Euro) wird man herkömmlich die Fertigung eines Kostenvoranschlags empfehlen können.
Dieser Beitrag wurde am Mar 31, 2008 erstellt
und zuletzt am Mar 31, 2008 aktualisiert.
Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen.
|
||||||||||