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Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts kann ein am Arbeitsplatz geschlossener Aufhebungsvertrag nicht widerrufen werden, da kein Haustürgeschäft vorliegt (Az.: 2 AZR 177/03). Der Arbeitsplatz ist aus Sicht der obersten Arbeitsrichter für den Abschluss solcher Verträge nicht atypisch. Verbraucher haben per Gesetz ein zweiwöchiges Widerrufsrecht bei so genannten Haustürgeschäften.
Dieser Beitrag wurde am Nov 29, 2003 erstellt
und zuletzt am Nov 29, 2003 aktualisiert.
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